Vierter Abschnitt. Die Entwicklung des Stadthaushaltes.
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von 1636 bis 1679 zwischen 57 und 64000 fl
1689 „, 1754 „60 „70000 ,,
1760 „1794 „80 „ 100000 ,,
Davon entfallen jedoch seit 1756 25 bis 30000 fi auf Verbindlichkeiten,
welche der Stadt aus dem von ihr eingezogenen Stiftungsgut erwachsen,
also auf Ausgaben, die nicht sowohl der Verwaltung im engeren Sinne
als vielmehr dem Dienste der öffentlichen Schuld zuzuzählen sind. Scheiden
wir sie aus, so ermäfsigt sich der Aufwand für die Jahre 1760 bis 1794
auf 50 bis 75000 fl. Dies berücksichtigt und den Silbergehalt des Kon-
ventionsguldens vom Jahre 1761 gleich eins gesetzt, stellt sich die Ge-
samtbewegung der ordentlichen Verwaltungsausgaben folgendermafsen dar:
Sie berechnen sich für die Jahre
1570 bis 1600 auf 80 bis 125 000 Konventionsgulden
1625 „ 1635 „ 110 ‚,, 150 000 „
1636 „1679 „90 „100000 N
1689 „, 1754 ‚, 65 „ 75000 x
1760 „ 1794 „ 50 „ 75000
Die Steigerung in den zwanziger und dreifsiger Jahren des 17. Jhrhdts. erklärt
sich zum guten Teil daraus, dafs damals kaum ein Zweig der öffentlichen
Verwaltung übrig bleibt, in dem nicht aufsergewöhnliche Aufwendungen für
den Krieg gemacht werden müssen. Wir sehen daher hier von ihr ab und
begnügen uns festzustellen, dafs der regelmäfsige Bedarf für die Unter-
haltung des Verwaltungsapparates sich auf der Höhe, auf der ihn das be-
ginnende siebzehnte Jahrhundert vorfand, bis über den Dreifsigjährigen
Krieg hinaus behauptet hat, dafs aber seit den französischen Raubkriegen
am Ausgange des Jahrhunderts ein entschiedener Rückgang eintritt, der
sich bis in die zweite Hälfte des folgenden Jahrhunderts hinein fortsetzt
und im ganzen etwa vierzig Prozent des Anfangswertes ausmacht.
Von dem Gesamtbetrage der ordentlichen Verwaltungsausgaben entfallen
auf die sogenannten Ratszeichen, d. h. auf die Präsenzgelder der Ratsherren:
1570 bis 1590 Jährlich 2500 1 = 5 500 Konv.-fl
1600 „ 6190 » = 13 600 vs
1625 bis 1679 . „8 bis 9000 „ == 138 bis 14400
1689 „ 1754 9 „10000, = 10 „ 11000 -
seit 1760 2229 . 9500 .= 9 “9500
Dazu treten aber gewissermafsen als Naturalbesoldung der Ratsherren für
die Dauer der ersten Hälfte des siebzehnten Jahrhunderts „Mahlzeiten und
Kollationen“ im Werte von
1358 1 (= 3000 Konv.-fl) für das Jahr 1600,
2000 bis 2500 „, (= 83200 bis 4000 „) „die Jahre 1625 bis 1630.
1000 . (= 1600 24) nu u 1688 „ 1640