Volltext: Heilige Lust der Kinder Gottes/ Oder Schrifftmässige Erklärung der Wort deß H. Apostels Pauli: Ich habe Lust abzuscheiden/ und bey Christo zu seyn/ Philip. I. v. 23

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fo läßt fich doch nicht verfennen, daß im Derhältnis zur zuge: 
meffenen Zeit das £ehrprogramm noch zu hoch gegriffen ift, Auf 
fäge und Morträge 3. B. in franzöfilcher Sprache im Oberkhurfe, 
„eben einem 2Abrigß der franzöfifchen £itteraturgefchichte und einer 
ausgiebigen Profa- und Poefieleftüre und das alles in 3 Wochen: 
itunden, dürfte über das Maß der Ceiftungsfähigfeit von 
£ehrer und Schüler hinausgehen. Alur anerfennenswert find 
die Forderungen in Gefchichte, ein erfter Cykflus mit vorwie- 
gend biographifcher Behandlung in den untern Kurfen und ein 
;weiter mit pragmatifcher Behandlung in freiem Vortrage in 
den 4 oberen Kurfen, Die in unferer Müötteljchule allgemein 
übliche Befchränkung der Geographie auf die untern Kurfe 
(äßt Ddiefen ungemein bildenden £ehrgegenftand noch immer 
nicht 3u feinem Rechte Fommen. 
Der mathematifche Lehrftoff war erft 1872 eingefchränft 
worden, er blieb in Ddiefer Ausdehnung unangetaftet. Der 
phyfikalifche Unterricht erfuhr die Änderung, daß er auf die 
3 obern Kurfe verteilt wurde. Damit erhielt er eine Mehrung 
von 2 Wochenftunden. Im 4. Kurfe follte er zunächft propä- 
deutijch gegeben werden, während den beiden obern Kurfen 
die mathematifche Begründung zufiel. 
Botanik und Zoologie wurden in die beiden erften Kurfe 
verwiefen, Chemie und Mineralogie erfuhren Feine Anderung, 
der Zeichenunterricht gewann bedeutend an Gründlichfeit durch 
"eine Derteilung auf 6 Kurfe. Turnen war fchon feit 1869 
bligatorifch geworden. 211s Wahlfächer werden AMNodellieren, 
Stenographie und BGefang beftimmt. Die Stundenzahl der 
einzelnen Kurfe betrug im I, 31, im ILL—IV. 33, in den beiden 
obern Kurfen 34. Haus: und Schulaufgaben blieben in der 
gleichen Stellung, wie fie ihnen die Schnlordnung von 1872 
angewiefen hatte. Die Schulaufgaben follten unangefagt ftatt- 
Anden, die mündlichen Leiftungen der Schüler bei der Erteilung 
der Senfuren wefentlich berückfichtigt werden. Statt der bisher 
üblichen fünfftufigen, wurde die vierftufige Zenjurfkala eingeführt: 
I fehr gut, II gut, IIE mittelmäßig, IV ungenügend. Die 
fchriftliche Abfolutorialprüfung umfaßte von jekt an 12 Arbeiten 
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