Objekt: Ortspolizeiliche Vorschriften und örtliche Satzungen der Stadt Nürnberg

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75. Blitzableiter; Z. Dezember 1886 
87. 
Soll eine bestehende Leitung beseitigt werden, so ist vorher 
dem Stadtmagistrate Anzeige zu erstatten, welcher zu prüfen hat, 
ob die Entfernung des Blitzableiters nach 81 des Statutes gestattet 
ist oder nicht. 
88. 
Bei Neuherstellung sowohl als bei der Reparatur von Blitzab— 
leitern sind die nachfolgenden Vorschriften für Herstellung und 
Unterhaltung der Blitzableiter, welche in ihren dispositiven Bestim— 
mingen einen integrierenden Bestandteil gegenwärtiger ortspolizei— 
licher Vorschriften bilden, genauestens einzuhalten. 
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Herstellnng und Unkterhallung der Llihableiter. 
A. Herstellung neuer Leitungen. 
1. Allgemeine Anlage. 
Die hervorragendsten und den atmosphärischen Einflüssen am 
meisten ausgesetzten Gebäudeteile (Dachfirste, Metalldächer und 
andere Metallgegenstände auf den Dächern, hohe Frout- und 
Giebelmauern, Türme, Kamine und Fabrikschornsteine) sind 
mit Auffangstangen zu versehen. 
Die Auffangstangen sind, wenn außer den gewöhnlichen 
Hauskaminen Gebäudeteile mehr als 1 Meter über den Dach— 
first hervorragen, auf diese direkt, sonst auf den Dachfirst zu 
setzen. Kamine unter 1 Meter über Dachfirst erhalten Neben-, 
Kamine über J1 Meter Hauptauffangstangen, und sind diese 
in letzteren beiden Fällen so an den Seiten anzubringen, daß 
die Spitzen der Auffangstangen die Kaminmündungen wenigstens 
1 Meter überragen. 
Die Anbringung der Stangen über Rauch- oder anderen 
Offnungen, aus denen dem Materiale der Leitungen schädliche 
Dünste ꝛc. entströmen, ist untersagt und müssen deshalb die 
Stangen möglichst auf der Wetterseite angebracht werden. 
Die Entfernung der Stangen ist derart anzuordnen, daß 
die Schutzkegel der einzelnen Stangen sich berühren, wobei 
als Schutzkegel ein rechtwinkliger Kegel, dessen Spitze mit der 
Blitzableiterspitze zusammenfällt, zu grunde gelegt wird. 
Es darf der Berührungspunkt zweier Schutzkegel von der 
nächsten Auffangstange oder deren nach unten gedachten Ver⸗ 
sängerung in horizontaler Richtung keinen größeren Abstand 
haben, als dieser Berührungspunkt, vertikal gemessen, unter 
zer Spitze dieser Stange liegt.
	        
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