Volltext: Vinculum Gratiae, Das ist: Heiliges und Starckes Bandt Deß Innerlichen und Eusserlichen Gottesdienstes der Glaubigen im Newen Testament

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Abendmahl deß Herrn. 217 
ich gleichwol Christen nennen / wann sonsten 
nichts nicht zu jhrer Besserung verfan⸗ 
gen wolle / excommuniciren, vnd wann das ge⸗ 
schehen sey / sollen sie ihrer gantz muͤsstg gehen / nicht 
mit shnen vmbgcehen / ett. Inmassen der gantze lauff 
veß Textes mit sich bringet / sonderlich auch der 12. 
onnd 13.vers. Da er gedenckt deß Richtens / 
velches in solchen schwehren Faͤllen Particulier⸗ 
Zliedern nicht gebuͤhren will / als welchen es Chri⸗ 
tus verbotten / Matth. am 7.v. Richtet nicht / 
Vnnd derowegen nothwendig von dem Presbyte⸗ 
ial oder Publick Kirchen ⸗Gericht der Eltesten muß 
berstanden werden / dardurch auß der Gemeindie 
gestossen werden die da Boͤß seynd / wie der Apostel 
agt: Thut von euch selbsten hinauß wer 
da boͤß ist. Welches hinauß stossen fuͤrwahr 
in schwehr Dingist / vnd derowegen nicht einem je⸗ 
den nach seinen eygenen Grillen frey stehet / sendern 
hon der gantzen Gemeindte / vnd mit dero (vnd zwar 
onderlich der Vornembsten Glieder / welche feynd 
henebenst den Eltesten die Christliche Obrig⸗ 
keiten / wann vnd wo derselben da seynd) Bewilli⸗ 
rung geschehen kan vnd soll. 
Was gehet aber das den Fuͤrwitz stolter Geister 
an / welche 1. das jenige / was einer gantzen Kirchen 
ustehet vnd ordentlich geschehen sou / zu sich reissen 
wollen / vnnd also in ein frembdes Ampt areiffen? 
. Nicht allein cinen oder den andern Boͤsen (vnd 
darzu solche / die noch nicht von der Gemeinde ex⸗ 
O v com⸗
	        
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