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dir
Von Schmehen vrd Laͤstern. 81
nicht die fromme Susanna eine zeitlang im ge⸗
schrey sein / sie were ein loses Weib / da sie dͤch Vn—
chuldig war vnnd jhr hertz an solchen dingen ein
abschewen hatte welchehr die alte Boͤßwichter mir
gewalt fuͤr offentlichem Gericht auff fatteln vnnd
kurtzum̃ zumessen wolten Eben als gehts auch in ð
welt mit ð falschen vñ wahrẽ Religion. Derhalbẽ so
ein anderer daran Leugt /was er von mir oder mei⸗
ner Religion sagt / dz kan mir ja mit recht nichts be⸗
nehmen. Dann was kann die Arme Liebe Warheit
darzu / das daß Stoltze Thier mendacium das ist /
die Lůgen gegen sie Suͤndiget? Wer kann einem
andern allemahl das maul stopffen daß er nicht
sagt / was er nicht lassen kann Hie thut dann wide⸗
zumb Weißheit vonnoͤthzen die Schuld oder Bn.
chuld einer Partey oder Kirchen mit deren Be—
antnuß recht zuerkennen.
III. Dieses alles ist teine genugsame Vrsach /
ich von den Reformirten Gemeinden abzuthun.
Dann entweder muͤste einer das thun darumb / das
die Reformirte auch andere laͤstern; Oder dz sie von
mon gelaͤstert werden / oder nur darum̃ / dz sie auch
ne gewisse Sect sein / os muͤstesonsten etwas sein.
Einmahi man muß ja Vrsachen anzeigen koͤnnen /
nach dem verstendige Leuhte nichts thun vornemb⸗
sch in Grossen / aller meist aber in Gewissens/ sachẽ /
ohne erhebliche Vrsachen / die sie darzu bewegen /
auß betrachtung das vnser Gottesdienst Ver⸗
nuͤnfftig sein soll Rom.12. versn Nuhn aber
vmb deß laͤsterns der Reformirten willen hat zum
nenigsten kein neuͤling Vrsach darvon abzuweichẽ /
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