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Zu Anfang 1794 forderte der König als Entgelt für
seine Teilnahme am Kriege eine Verpflegung seiner
Truppen durch das Reich. Die Anordnung sollte am
ı, Februar in Kraft treten, wegen der Umständlichkeit der
Reichstagsberatung jedoch die sechs vorderen Kreise so-
fort die auf sie entfallenden Anteile liefern. Zur Erwägung
der Einzelheiten sollten unter Anwesenheit kaiserlicher und
königlicher Kommissäre Deputierte der sechs Kreise sich
zu einem Konvent zusammenfinden.! Es ergingen dem-
gemäss Befehle an Görtz, an die preussischen Gesandten
ın den Reichskreisen, an Hardenberg.? . Auch an den Kur-
Fürsten von Mainz, dessen Gesandter die Beratungen in
Regensburg leitete, wandte sich das Kabinettsministerium.?
Zuerst kam die Angelegenheit auf dem Reichstag zur
Sprache. Schon Lehrbach hatte die Zumutung zurück-
gewiesen, dass Franz II. einen den Ständen so unliebsamen
Vorschlag, selbst wenn gemeinsam mit Friedrich Wilhelm,
vorlege, Trotzdem war Görtz in diesem Sinne instruiert
worden. Beistand fand der König also bei dem Kaiser
nicht. Die Worte, mit welchen der Konkommissar den
Antrag am 26. Januar begleitete,‘ besagten nur, dass
der Wiener Hof demselben nicht entgegentrete. Befremden
erregte sofort, dass für den Beginn der Verpflegung ein Zeit-
punkt festgesetzt war, an dem die Besprechung weder an
dem Reichstage noch auf den Kreistagen abgeschlossen
1. Instruktion an Görtz vom 12. Jan. 1794, bei Ranke: Hard,
I, 166.
2. Mitteilung Finck. in der Konferenz vom 14. Jan. 1794; Zeiss-
berg: Quellen zur Geschichte der deutschen Kaiserpolitik Oesterreichs
IV (1885), 38 f. — Ranke: Hard, I, 158.
3. Finck, in der Konferenz vom 14. Jan.
4. Häussert?3 I, 542.