Metadaten: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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Zu Anfang 1794 forderte der König als Entgelt für 
seine Teilnahme am Kriege eine Verpflegung seiner 
Truppen durch das Reich. Die Anordnung sollte am 
ı, Februar in Kraft treten, wegen der Umständlichkeit der 
Reichstagsberatung jedoch die sechs vorderen Kreise so- 
fort die auf sie entfallenden Anteile liefern. Zur Erwägung 
der Einzelheiten sollten unter Anwesenheit kaiserlicher und 
königlicher Kommissäre Deputierte der sechs Kreise sich 
zu einem Konvent zusammenfinden.! Es ergingen dem- 
gemäss Befehle an Görtz, an die preussischen Gesandten 
ın den Reichskreisen, an Hardenberg.? . Auch an den Kur- 
Fürsten von Mainz, dessen Gesandter die Beratungen in 
Regensburg leitete, wandte sich das Kabinettsministerium.? 
Zuerst kam die Angelegenheit auf dem Reichstag zur 
Sprache. Schon Lehrbach hatte die Zumutung zurück- 
gewiesen, dass Franz II. einen den Ständen so unliebsamen 
Vorschlag, selbst wenn gemeinsam mit Friedrich Wilhelm, 
vorlege, Trotzdem war Görtz in diesem Sinne instruiert 
worden. Beistand fand der König also bei dem Kaiser 
nicht. Die Worte, mit welchen der Konkommissar den 
Antrag am 26. Januar begleitete,‘ besagten nur, dass 
der Wiener Hof demselben nicht entgegentrete. Befremden 
erregte sofort, dass für den Beginn der Verpflegung ein Zeit- 
punkt festgesetzt war, an dem die Besprechung weder an 
dem Reichstage noch auf den Kreistagen abgeschlossen 
1. Instruktion an Görtz vom 12. Jan. 1794, bei Ranke: Hard, 
I, 166. 
2. Mitteilung Finck. in der Konferenz vom 14. Jan. 1794; Zeiss- 
berg: Quellen zur Geschichte der deutschen Kaiserpolitik Oesterreichs 
IV (1885), 38 f. — Ranke: Hard, I, 158. 
3. Finck, in der Konferenz vom 14. Jan. 
4. Häussert?3 I, 542.
	        
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