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fältigem Diebstahl alle das Leben verwirkt, nur der älteste
gehängt, die andern, weil sie zum Galgen noch zu jung ge—
wesen, hat man drei Tage nacheinander mit auf den Rücken
gebundenen Händen und Stricken um den Hälsen in den
Pranger gestellt, und noch dazu täglich durch den Löwen (des
Scharfrichters Knecht) in dem Gefängniß mit Ruthen züch—
tigen lassen.
Eine qualvolle Vergrößerung der Leiden des Verurtheilten
auf seinem Todeswege war das Zwicken mit glühenden Zan—
gen; es geschah gewöhnlich auf der Fleischbrücke. „1576
den 24. Juli hat man Hannsen Gummann von Cadolzburg
gebürtig auf einem Wagen hinausgeführt, viermal mit Zan⸗
gen gezwickt, und, nachmals mit dem Rad gerichtet. Man
hat ihm fünf Griff geben sollen, der Nachrichter hat aber
borgegeben, es wäre nicht gebräuchlich, einem mehr als vier
Griffe zu geben. Er hatte sein eigen Kind mit Hülfe seines
Weibes, die zu Cadolzburg ertränkt worden, am Ufer der
Rednitz lebendig vergraben, auch eines Wirths zu Senken—
dorf Tochter auf der Straße erwartet, und nothzwingen
wollen, und als sie sich gewehret, ihr einen Strick an den
Hals geworfen und erdrosselt.“
Nicht minder erfinderisch im Quälen war man für ge—
ringere Verbrechen, die häufig mit grausamen Verstümme—
lungen des Körpers bestraft wurden. Einem falschen Spieler
werden die Augen ausgestochen, dieselbe Strafe erleidet einer,
der sich mit einem jungen Mädchen vergangen, die Kupp—
lerin wird auf Backen und Stirne gebrannt; einem Getraid—
messer, der sein Amt betrügerisch versehen, werden die Ohren
abgeschnitten, seinen Helfern an der rechten Hand die vor—
dern zwei Finger abgehauen und allen die Stadt verboten.
1584 den 23. Aug. kam es zum ersten Mal vor, daß eine
Frauensperson, eines Steinmetzen Weib von Gostenhof, mit
Ruthen ausgehauen wurde, weil die Hurerei und Dieberei
unter den Weibsbildern so überhand genommen, daß die
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