Volltext: Geschichte der Reichsstadt Nürnberg

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Begrabens wurde noch zu Anfang des XVI. Jahrhunderts, 
namentlich über Kindsmörderinen und Diebinen, verhängt. 
„Als 1513 Meister Diepolt, der Henker, des Schellen Clau— 
ßen Tochter, eine Diebin, unter dem Galgen lebendig begra— 
ben sollte, hat sie sich so sehr gesträubt, daß sie ihre Haut 
an den Armen, Händen und Füßen so sehr aufgerissen, daß 
sie dem Henker sehr erbarmet, und er den Rath gebeten, 
keine Weibsperson mehr also lebendig begraben zu lassen.“ 
Bei der Execution der Diebin Kunigund Lößlein, welche 
1515 in der Pegnitz ertränkt wurde, hat nun der Rath 
diktirt: „Daß aus guten Ursachen und in Betrachtung 
was für ein grausamer Tod das Lebendigbegraben der 
Weibspersonen ist, und sonderlich, daß solche Strafe sonst 
an wenigen Orten im Reich mit den Weibern fürgenommen 
wird, die Weibspersonen hinfür um Dieberei und dergleichen 
Verhandlung nicht mehr lebendig vergraben, sondern im 
Wasser ertränkt werden sollen“ Doch wurde noch im Jahre 
1522 die Keßlerin, welche ihren Mann und Enkel vergiftet, 
auf einem Wagen ausgeführt, mit glühenden Zangen geris— 
sen, und unter dem Galgen lebendig begraben. 
Die Strafe des Ertränkens findet sich auch für Manns— 
personen, 1419 wurden Hans Pullendorfer und Hans Schuster 
in Säcken ertränkt, weil der erstere zwei, der letztere gar drei 
Weiber genommen. 
1580 den 26. Januar wurden zwei Kindsmörderinen mit 
dem Schwert gerichtet; sie waren die ersten, welche auf diese 
Art den Tod erleiden mußten. 
Das hohe Greisenalter, sowie die noch den Knabenjahren 
kaum entwachsene Jugend war dem Nachrichter verfallen. Am 
3. Oktbr. 1691 wurde der 80jährige Adam Böham mit dem 
Schwerte gerichtet, weil er einen erstochen, und am 19. Febr. 
1574 hat man 3 junge Buben gehängt, waren alle drei 
Bürgerskinder, und keiner über 14 Jahr alt. Doch wurde 
im Jahre darauf von sechs bösen Buben, welche mit viel—
	        
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