Volltext: Geschichte der Reichsstadt Nürnberg

222 
mächtig gemacht, also übergebe er alle diese Flecken 
dem Rath zu Nürnberg Contracts und Vertrags⸗ 
weise, weil sie durch diese Kriegsübung in merklichen 
Kosten und Schaden kommen, mit allen ihren Rega— 
lien, Obrigkeiten, hohen und niedern Gerichten, 
Rechten und Gerechtigkeiten, Zinsen, Renten, Gülten, 
Dienstbarkeiten, Zu und eingehörungen, mit dem 
nämlichen Versprechen, wenn er ermeldten. Herzog 
Ruprecht, seine Gemahlin, und ihre Helfer wiederum 
restituiren und zu Gnaden aufnehmen würde, daß er 
solche Restitution auf gedachte Städte und Flecken, 
die der Rath den Aechtern abgewonnen oder noch ab— 
gewinnen würde, nicht stellen noch ausgehen lassen, 
sondern woll solche Flecken mit nämlichen Worten 
ausnehmen „und denen von Nürnberg vorbehalten; 
er wolle sich auch mit gedachtem Herzog Ruprecht 
und seinen Helfern nicht vertragen lassen, sie haben 
sich dann dieser Städt und Flecken genugsam ver— 
ziehen, gegen den von Nürnberg keine Anforderung 
in oder außerhalb Rechtens deßwegen vorzunehmen. 
Darwider wolle er auch keine Befehl lassen ausgehn, 
und ob aus Vergessenheit oder ungestüm Anhalten 
etwas geschehen, soll es nichtig und unkräftig sein. 
Daß die Stadt Nürnberg die Oberherrschaft über die 
eroberten, und ihr durch vorstehendes Document zugesprochenen 
Landestheile trotz desselben nicht unangefochten antreten, und 
im ruhigen Besitz derselben bleiben würde, ist leicht zu denken; 
es ging vielmehr ähnlich wie bei dem Ankaufe des mark— 
gräflichen Territoriums. 
Mit dem Herzog Albrecht von Bayern hatte der Rath 
einen vertragähnlichen Act bezüglich der zu machenden Er— 
oberungen abgeschlossen, und von demselben das Versprechen 
erhalten, 40,000 fl. an den Kriegskosten zu erstatten“ Von 
dieser Summe mußten dem Herzog 10,000 fl. für seinen 
4 
N 
“ 
0 
— 
*
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.