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worden. Diesen hat in Mangel eines Nachrichters,
des Nachrichters zu Weißenburg Knecht gerichtet, und
ihm bis in acht oder neun Streich geben.“
Eine natürliche Folge dieses immer mehr und mehr sin—
kenden Ansehens dieser Gerichte war ihr endliches Aufhören,
wenigstens hatten sie alle allgemeine Bedeutung verloren,
wenn man auch Spuren und Ueberbleibsel derselben sogar
noch zu Anfang des gegenwärtigen Jahrhunderts gefunden
haben will.
Am 19. August 1493 starb Kaiser Friedrich III. nach
einer 54jährigen Regierung; ihm folgte sein Sohn Maximi—
lian J., der bereits am 9. April 1486 zu Aachen mit vieler
Pracht als römischer König gekrönt worden war. Als
solcher hatte er auch schon im Jahre 1489 am 19. August
seinen feierlichen Einzug in Nürnberg gehalten.
Die erste Sorge des neuen Monarchen galt der Ruhe
und Sicherheit im Innern des Reiches, welche endlich durch
gänzliche Aufhebung des Faustrechts und einen ewigen Land—
frieden dauerhaft befestigt werden sollte. Begünstigt durch
die Zeitumstände, gelang ihm auch dieses Werk, an dem
alle Bemühungen seiner Vorgänger bis jetzt gescheitert waren.
Die Erfindung des Schießpulvers hatte eine gänzliche Um—
änderung in der Art und Weise, Krieg zu führen, hervor—
gebracht. Die festen Mauern eines hochgelegenen Schlosses
gewährten keinen Schutz mehr gegen die gewaltigen Steine
und Eisenkugeln, mit denen man sie zerschmetterte, und die
Thürme über den Köpfen der Vertheidiger zusammenschoß;
eben so hatte sich, namentlich in den siegreichen Schlachten
der Schweizer gegen die kriegskundige Ritterschaft, der Glaube
an die Unüberwindlichkeit derselben verloren, und die Wich—
tigkeit eines gut organisirten Fußvolks gezeigt. Ein solches
aber kostete Geld, und wo dies fehlte trat bald die Noth—
wendigkeit ein, den Krieg entweder ganz zu unterlassen, oder
den einmal begonnenen möglichst abzukürzen. Daß die