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3) Kein Priester soll, ausgenommen bei der solennen
Zeigung damit zu schaffen, oder Gewalt darüber
haben.
Wenn Unruhe im Reich entstünde, und gegen den
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sollte der Rath das Heilthum nach Pilsen oder Eln—
hogen liefern, außerdem soll es ewig in Nürnberg
bleiben.
Vom Tage der feierlichen Zeigung an gerechnet,
soll 14 Tage lang eine Messe oder Markt gehalten
werden.
Der Rath bezahlte für diese Uebergabs-Urkunde 1000 fl.
an die kaiserliche Kammer, und am Freitag nach Quasimodo
geniti wurde das Heiligthum dem Volke zum ersten Male
gezeigt.
Zu dieser Feierlichkeit wurden vom Rathe sehr viele
zeistliche und weltliche Fürsten und Herren, sowie auch die
Städte eingeladen; zugleich wurde bekannt gemacht, daß
allen Denjenigen, welche diesen Tag besuchen würden, kraft
der von den Päpsten Clemens VI., Innocenz VI. und Mar—
tin V. ausgestellten Bullen, großer Ablaß zu Theil werden
sollte, zugleich erhielten alle frei Geleit, ausgenommen, die
im Banne oder in der Reichsacht waren, und diejenigen,
die ein Halsverbrechen begangen hatten.
Nach den Vorsichts-Maßregeln zu urtheilen, welche der
Rath zur Erhaltung der Ordnung und Ruhe in der Stadt
getroffen hatte, muß sich am festgesetzten Tage eine gewaltige
Menschenmenge daselbst eingefunden haben. Nur zwei Thore
blieben offen, alle Thürme waren mit Schützen besetzt, 200
Bewaffnete schützten das Rathhaus, 60 dergleichen umgaben
die Bühne, von welcher herab das Heiligthum gezeigt werden
sollte, Patrouillen durchzogen die Strassen, und die umfas—
sendsten Anstalten zur Verhütung und schnellen Dämpfung
etwaiger Feuersgefahr wurden eingeleitet.
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