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und Städte auf einen Tag nach Eger, (1389) und verlangte
von beiden Theilen Aufhebung ihrer Bündnisse; die Abge—
ordneten der letztern erklärten, sie hätten hiezu keine Voll—
macht, und verlangten vor Allem Garantie für ihre Sicher—
heit, wenn sie sich zum Aufgeben ihres Bundes verstehen
sollten. Wenzel aber kehrte sich nicht an diese Einwendun—
gen, erklärte ohne weiters den Bund der Städte für aufge—
hoben, und befahl ihnen, dem allgemeinen Landfrieden bei—
zutreten. Von Seite derselben geschah dies im Anfange nur
von Regensburg, Nürnberg, Weißenburg und Eßlingen.
Zur Handhabung des Landfriedens sollten von den Fürsten,
sowie auch von den Städten je vier Männer gewählt werden,
welche unter einem von dem Könige ernannten Obmanne
alle Streitigkeiten ausgleichen und schlichten sollten.
Durch diese Maßregeln wurde nun in der That die Ruhe
einigermaßen wieder hergestellt. Mit dem Burggrafen ver—
trug sich die Stadt Nürnberg ebenfalls, freilich nicht ohne
Opfer; ersterer versprach, alle Feindseligkeiten einzustellen,
und die Unterthanen der Stadt nicht mehr zu beschädigen,
beklagte sich aber aufs Heftigste, daß ihm in dieser Fehde
der Rath nicht in gehöriger Form abgesagt, und zu früh
angegriffen hätte, dies stellte der letztere zwar in Abrede,
unterwarf sich aber dem Spruche eines Schiedsgerichts, das
die Sache zu seinem Nachtheile entschied. Der Burggraf
erhielt 8000 fl., und somit gab er sich zufrieden.
Unter den Klagepunkten, welche der Burggraf damals
gegen die Stadt vorbrachte, war unter andern auch der, daß
dieselbe mit der Anlage der neuen Stadtmauer und des
Grabens auf der Seite gegen Wöhrd hin, zu weit in seinen Grund
und Boden eingerückt sei, und seine Unterthanen hiedurch beein—
trächtigt und beschädigt würden. Hieraus ist ersichtlich, daß zu da⸗
maliger Zeit rüstig an der Erweiterung und Befestigung der
Stadt gearbeitet worden ist (1891).