Inhaltsverzeichnis: Handbuch der vorzüglichsten Denk- und Merkwürdigkeiten der Stadt Nürnberg (1. Bd. - 2. Auflage)

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Hirschen- und Rehbraten, — Trisanet, 
Confect, Not wein (gemachter künstlicher 
Wein.) Man kredenzte dabei Franken⸗, Rhein⸗ 
und andere Weine. 
Bei diesen Hochzeitmahlen war, außer den 
Spielleuten und dem Hengelein, zuweilen auch 
ein Lotterer H, daß heißt Lustigmacher, gegen⸗ 
wärtig, welcher den Gästen durch seine Späße 
die Zeit verkuͤrzen mußte. 
Am Tage nach der Hochzeit fanden sich 
die Gäste wieder ein, und wurden mit Eier⸗ 
kuchen, Fladen oder Speckkuchen und Wein 
bewirthet. 
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Jeder der Stadtpfeifer, Paukher, Po— 
sauner, Trumetter (Trompeter) bekam für 
seine Mühe einen Gulden Landswährung; die 
übrigen Spielleute und der Hengelein erhiel— 
ten einen halben Gulden zur Belohnung. 
Im vierzehnten Jahrhundert zahlte die 
Person für ein Hochzeitmahl einen Ort, später 
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*) 
Hievon scheint das Wort Lotterbube abzu⸗ 
stammen.
	        
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