Metadaten: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1897 (1897 (1899))

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kanal war die Zurückverlegung der bis zu 2,5 Metern über die bestehenden Häuser— 
fluchten hinaus festgesetzten Baulinie auf diese Fluchten geboten; der von Amtswegen 
hierüber gestellte Antrag fand seitens der königlichen Regierung am 8. März 1897 
Genehmigung. Nach dem abgeänderten Projekt hätte die von dem Hausbesitzer aus 
der öffentlichen Wegfläche zu erwerbende Fläche 28 Quadratmeter betragen. 
8) Baulinie für das Anwesen am Sand Nr. 8. 
Die Banlinienfestsetzung, wonach zirka 5 Quadratmeter zur Straße entfallen, fand 
die Genehmigung durch Regierungsentschließung vom 25. Januar 1897, die Bestätigung 
durch das königliche Staatsministerium am 26. März 1897, und zwar nach dem 
Antrag des Stadtmagistrats Nürnberg. 
Uene Bauanlagen. 
9) Baulinie für eine neue Querstraße zwischen der Krelingstraße und Friedrichs— 
straße südlich der mittleren Pirkheimerstraße. 
Die von einem beteiligten Angrenzer in einer Breite von 16 Metern angeregte Bau— 
linienfestsetzung wurde nicht vollzogen. Durch Regierungsentschließung vom 13. Februar 
1897 wurde die Zurückstellung der Sache verfügt, bis eine Einigung der sämtlichen 
beteiligten Grundbesitzer über ein gemeinsames Projekt erzielt worden sei. 
10) Fortsetzung der Hastverstraße nach Süden bis zu der unter Nummer9 vorbezeichneten 
Querstraße. 
Aus den unter Nummer 9 aufgeführten Gründen wurde die Baulinienziehung vor— 
läufig ausgesetzt. 
Baulinien für eine neue Querstraße an der Westseite des Gewerbemuseums, 
Änderung der Baulinie am Gewerbemuseumsplatz und in der Katharinengasse. 
Mit Rücksicht auf die vorzusehende Verwendung des Katharinenklosters für städtische 
Bedürfnisse in Verbindung mit einer der Pegnitzüberbrückungen zur Insel Schütt war 
der Magistrat veranlaßt, hiefür entsprechende Anträge zu stellen, die zugleich das 
Ziel verfolgen, das Gewerbemuseum von allen Seiten freizulegen und damit seine 
architektonische Wirkung voll zur Geltung zu bringen. Für die neue Querstraße und 
den Gewerbemuseumsplatz wurde eine Straßenbreite von 18 Metern erzielt. Die 
Katharinengasse wird von 10 auf 12 Meter verbreitert. Ebenso wurde die Höhen— 
lage antragsgemäß festgesetzt. 
12) Baulinie und Höhenlage für eine neue Straße zur Verlängerung der Kühnhofer— 
straße südlich der Kirchhofstraße, in Verbindung mit einem dort geplanten Thalübergang. 
Wegen einer ins Auge gefaßten Verbindung des Vorstadtbezirkes Gärten bei Wöhrd 
mit den Ortschaften Tullnau und Glaishammer mittels eines neuen Pegnitzthalüber— 
ganges ging der Antrag hiefür vom Stadtmagistrat aus. Die Baulinienziehung für 
die neue Straße und die Festsetzung ihrer Höhenlage sollte vorläufig nur in der 
Strecke zwischen der Kirchhofstraße und dem Pegnitzthale in einer Breite von 
18 Metern herbeigeführt werden und hat lediglich den Zweck, die spätere Ausführung 
des geplanten Thalüberganges zu ermöglichen. Der Antrag des Stadtmagistrats 
wurde durch Regierungsentschließung vom 2. Februar 1897 genehmigt, die beteiligten 
Angrenzer ergriffen jedoch Beschwerde an das königliche Staatsministerium des 
Innern, dessen Entscheidung noch aussteht. 
13) Baulinie und Höhenlage für eine Verbindungsstraße vom Obstmarkt durch das 
dermalige Waisenhaus zum Lorenzerplatz und der Köniasstraße.
	        
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