Volltext: Zur 50jährigen Gedenkfeier der Freiwilligen Turn- und Feuerwehr, Abteilung I, Nürnberg am 13., 14. und 15. Juni 1903

Am 28. d. M. baten dieselben um Zeitverlängerung des 
Auftrages bis zum 4, September d. ]. und erklärte dabei Heubach, 
dass er als Obmann abgetreten und an seine Stelle Flaschner- 
geselle Kästner getreten ist. Der Auftrag wurde erledigt und 
teilten am 4. d.M. die Vorstände Ohr und Adamer dem Magistrat 
mit, dass täglich eine Wache von 6 Mann gestellt wird gegen 
Zusicherung einer Vergütung von 24 Kr. für den Mann und Wache. 
Zugleich wurden die Satzungen der Nürnberger Feuerwehr 
übergeben. 
Durch Plen.-Beschluss vom 22. September 1854 wurde ver- 
Figt, dass die ständige Wache im Peunthof von 6 Mann der 
gebildeten Bauhandwerker- und die Wache im Fünferhaus durch 
5 Mann der freiwilligen Feuer-Kompagnie zu beziehen ist und jeder 
Mann für jede Wache eine Vergütung von 18 Kr. erhält. 
Dem Gemeinde-Kollegium wurde am 29. September d. J. 
mitgeteilt, dass die beiden beschlossenen Nachtwachen im Fünfer- 
haus und im Peunthof von 6 Mann gegen 18 Kr. Vergütung für 
len Mann bezogen werden. 
Am 1. Oktober 1854 wurden die Feuerwachen bezogen, 
wobei angeordnet wurde, dass geeignete Kontrole zu führen ist. 
Die Bekanntmachung vom 18. Mai d. J. wegen der Auf- 
forderung zum Beitritt in die freiwillige Feuerwehr hatte zur Folge, 
dass die Staatspolizei auf die Feuerwehr aufmerksam wurde. 
Der K. Stadtkommissär verlangte am 24. d. M. schleunigste 
Aufklärung und Einsichtnahme der Akten über die seit einem 
lahre bestehende Feuerwehr. 
Es führte dies zu vielen Schreibereien und Erinnerungen 
zwischen Stadtkommissariat und Magistrat und wurde die Be- 
zeichnung „Feuerwehr“ nicht gestattet. 
Hierauf gab am 23, Oktober d. J. der Vorstand der freiwilligen 
Kompagnie Flaschner-Geselle Christof Kästner zu Protokoll, dass 
die Benennung „Feuer-Lösch- und Rettungs-Korps“ gewählt wurde. 
Zugleich übergab Kästner das Mitglieder -Verzeichnis,, welches 
65 Mann aufwies (40 Mann von hier und 25 von auswärts). 
Im Oktober 1854 erschien der Entwurf der revidierten Feuer- 
öschordnung, welche zunächst der K. Regierung zur Genehmigung 
vorgelegt wurde, Diese Feuerlöschordnung bildete nur eine 
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