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Die nächste Feuerordnung von 1616 bestimmte, dass neben
den bisher aus Handwerkern gebildeten Rotten auch die Lederer,
Weissgerber und Färber in Tätigkeit zu treten hatten und dass
4iesen das Füllen der Feuerkufen oblag.
Die 8 Jahre später erschienene Feuerordnung von 1624 bot
ebenfalls nichts neues.
Dagegen wird in der folgenden „erneuerten Feuerordnung
von 1634“ zum erstenmal der Spritzwerke erwähnt. Es heisst in
derselben unter anderem :
„Es ist auch geordnet, dass in der Peundt neben
etlichen Spritzwerken stetigs neun geladener Wägen warten
sollen, nämlich vier mit grossen Leitern, Hacken und Hebspiessen,
Adann zween mit kleinen Leitern und Hacken, und drey, deren
jeder mit 200 ledernen Aimern und 60 Fackeln beladen seyn.“
„So es brennt, so sollen die Knechte auf der Peundt vor
allen Dingen auf die Spritzwerk und Wägen warten, nemlich sollen
sie alsbald ein Spritzwerk, einen Wagen mit grossen Leitern, einen
Wagen mit kleinen Leitern und 2 Wägen ‚mit Aimern und Fackeln
zum Feuer fahren.“
„Die drey Röhrenmeister nebst ihren unterhebenden Gesellen
ınd Handlangern sollen sämptlich mit den Spritzwerken ihren
möglichsten Fleiss anwenden und solche, wo dem Feuer am füg-
lichsten Abbruch zu thun, dahin stellen und richten, damit an
dieser notwendigen Rettung an ihnen kein Mangel erscheine.“
„Bevorab alle Huf- und Waffenschmiede sollen vor andern zu
Ziehung der Fewerspritzwerk eylen und mit denselben ihr
bestes thun.“
Urkundlich nachgewiesen ist, dass das erste Spritzenwerk in
Nürnberg am 8. Juli 1602 von Philipp Heinrich v. Aschheusen
um 600 fl. gekauft wurde. Derselbe verlangte zuerst 2000 fl.,
dann ging er auf 1000 fl. herab und schliesslich gab er es
um 600 fl.
Nachdem das erste Spritzenwerk vorhanden war, wurden
bereits 1603 und 1604 zwei weitere solche Werke, jedoch hier in
Nürnberg selbst angefertigt. Dabei lieferte der Rotschmied das
messinge Werk, der Wagner und Schreiner den Wasserkasten,
Schleife und Wage, der Schlosser und Schmied das Beschläge,
während der Röhrenmeister das ganze fertig zusamımenstellte.
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