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fortan hieß, die südlich neben der L fi nschule, wie sie
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gebaut und eingerichtet. — Schoön“ 1704 entst
weite Armenschule d and eine
we schule durch den wackeren Spitalprediger Anbebsin
Wirth,. Derselbe hatte zuerst arme Kinder in seiner —*
unterrichtet, bis ihm endlich im Spitalgebäude ein Lokal ein —*
wurde. Auch dieser Schule wurden namhafte Stiftungen ——
Frau Regina Nützel kaufte 1724 eine Schulmeisterswohnung und
Frau Renata Palm aus Wien stiftete 1759 ein Kapilak bon
30000 fl. — Eine dritte Armenschule, die Sebalder genannt, weil
das Haus der Stifterin, Frau Katharina Rößler auf der
Sebalder Seite, am Treibberg lag, entstand 1710. — —
die Hallerische, auch die Jakober Freischule genannt, weil sie nachs
der Jakobskirche sich befand, wurde durch das Vermächtnis von
16000 fl. Christof Lazarus Hallers von Hallerstein ins
Leben gerufen. — Zwei weitere Armen- oder Freischulen, durch
Wohlthätigkeitssinn hervorgerufen, entstanden noch im letzten halben
Jahrhundert der Reichsstadt. Es sind dies die 1750 durch das
Vermächtnis der Wittwe Barbara Präbes mit einem Kapital von
15000 fl. gestiftete, sowie die 1776 gegründete Lödelsche Armen—
schule. Letztere verdankte ihr Entstehen dem reichen Vermächtnis von
170000 fl. der Frau Felicitas von Hörman und erhielt ihren
Ramen nach dem des ersten Mannes der Stifterin.
Diese Armen- oder Freischulen waren eine wohlthätige Ergänz—
ung des Volksunterrichts, der i. J. 1614 durch den Rat in einige
Ordnung gebracht worden war. Bis dahin herrschte auf dem Ge—
hiete des Unterrichts im Schreiben und Rechnen freie Konkurrenz
und die besseren Schreib- und Rechenmeister fühlten sich durch das
Eindrängen untüchtiger Leute schwer geschädigt. „Hatte ein Schüler
den Donat oder die Grammatik etwas studiert, so nahm er ein
Weib und wurde Schulmeister, hängte eine Tafel heraus und lehrte
die Kinder, obgleich er nicht sauber schreiben und nichts rechnen
sfonnte.“ Infolge einer von Ratswegen vorgenommenen Untersuchung
vurde in dem genannten Jahre 18 Personen das Schulhalten ver—
„oten, 39 anderen erlaubt. Die Zahl der deutschen Schulen wurde
auf 48 festgesetzt und von den 48 Schulhaltern wurden 8 oder 4 zu
Vorgehern gewählt, denen die Inspektion zustand; auch hatten sie
die Lehrkandidaten zu prüfen. Später ging die Schulaufsicht an die
Geistlichen über und nur die Prüfung der neu eintretenden Lehrer
olieb den Schulhaltern vorbehalten.
Die Bauthaͤtigkeit des Rats war in dieser Periode gemäß den