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Nützel, dem Pfleger des Klosters. In der Art, wie Charitas Pirk—
heimer in diesen Briefen ihren Standpunkt verteidigt, tritt ihre Geistes—
kraft vollmächtig hervor und die Entgegnungen des grundgescheiden
Losungers erscheinen der schneidigen Dialektik der 60jährigen Kloster—
frau gegenüber wie ein unbeholfenes Stammeln. Auch Willibald Pirk—
heimer nahm sich in einer meisterhaften Denkschrift um die Insassen
des Klaraklosters an, aber ebenfalls ohne Erfolg. Erst durch die
Verwendung Melanchthons, welcher während seiner durch die Gründ—
ung des Gymnasiums veranlaßten Anwesenheit in Nürnberg auch das
Klarakloster besuchte, scheint seitens des Rats ein milderes, rücksichts—
volleres Verfahren eingeschlagen worden zu sein. Durch die unver—
meidliche Verringerung der Einnahmen wurde die Lage der Kloster—
frauen sehr beengt und unsicher. Charitas Pirkheimer starb 1582;
ihre Schwester und Nachfolgerin Klara im Jahre darauf. Pirkheimers
Tochter Katharina, gestorben 1563, schloß die Reihe der Abtissinen.
Die letzte Klosterfrau in Skt. Klara, Ursula Muffel, der man ver—
stattete, ihres Glaubens zu leben, starb 1591. Die Dominikaner—
nonnen in Skt. Katharina, welche besonders im Abschreiben von
Büchern eine große Thätigkeit entwickelten, erhielten die Erlaubnis,
bis zu ihrem Ende im Kloster zu verbleiben; sie durften aber keine
Novizen mehr aufnehmen. Die letzte Nonne in Skt. Katharina
starb 1596.
So hatte der Rat kraft seines Hoheitsrechtes, das er unter dem
Beifall der Bürger auf die gesamten kirchlichen Verhältnisse ausdehnte,
die Reformation mit fester, manchmal rauher Hand durchgeführt.
Der öffentliche katholische Gottesdienst war gänzlich untersagt und nur
der Hausgottesdienst erlaubt. Infolgedessen errichteten die Deutsch—
herren in ihrem Ordenshause ein Oratorium, in welchem fremde
Priester Gottesdienst hielten. Der Rat war gemäß der ganzen Ent—
wicklung der oberste Bischof in Stadt und Gebiet; ein Konsistorium,
wie in den fürstlichen Ländern geschah, hat er nicht errichtet. Das
ganze Kloster- und Kirchenvermögen stand zu seiner Verfügung; es
wurde unter die Verwaltung des Land- und des Stadtalmosens
gestellt, von welchem sich später das Kirchenamt abzweigte. Für
Kirchenzwecke blieb höchstens ein Zehntel des gesamten geistlichen Ver—
mögens vorbehalten; der größte Teil wurde zu den Wohlthätigkeits—
stiftungen geschlagen und ein Teil wurde der allgemeinen Staatskasse
einverleibt. Von den kostbaren Kirchengeräten wurde gleich ein Teil
eingeschmolzen und zu Geld gemacht, das übrige inventarisiert und
in Aufbewahrung genommen. Die neue Kirche, wie sie sich nach
dem Grundriß Luthers entwickelte, war die Kostgängerin des Staats.
Die ausgetretenen Mönche und Nonnen, soweit erstere nicht in Pfarr—
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