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brennen beider Backen), Auspeitschen, Ausstellen am Halseisen,
Steintragen, Schnellen. Die Ausweisung oder Verbannung „über
die Donau“ geschah entweder auf Zeit oder „auf ewiglich“.
Ganz in Ubereinstimmung mit der grausamen Handhabung der
Kriminaljustiz, aber in grellstem Widerspruch zu der Fürsorge für Arme
und Kranke stand die Behandlung der Geisteskranken. Ebenso—
wenig als Strafgefängnisse gab es Irrenhäuser. Man ließ die
armen Irren entweder frei umherlaufen oder sperrte sie ein. Ihre
Bewachung war Privatsache der Angehörigen und diese ließen sich
entweder ein Lokal im Hause einrichten oder mieteten ein Privat—
gefängnis. Selbst mit der Peitsche, Folter und dem Richtschwert
ging man gegen sie vor. Fremde Geisteskranke wurden ausgewiesen
und über die Grenze gebracht, und kehrten sie wieder zuruͤck, mit
Ruthen gepeitscht.
Gegen das UÜbermaß in sinnlichen Genüssen und die Aus—
schreitungen gegen Zucht und Sitte fehlt es nicht an polizeilichen
Maßregeln und Verordnungen. Die meisten dieser Verordnungen
haben einen sehr starken Bevormundungsgeschmack und, würden in
unserer Zeit ganz unerträglich erscheinen. — Um das Übermaß im
Essen kümmerte sich die Obrigkeit auch in früheren Jahrhunderten
nicht, weil die Folgen davon der Schlemmer gewöhnlich allein zu
tragen hat, und die vielen strengen Verordnungen über die Zahl der
Gänge bei festlichen Mahlzeiten waren nichts anders als Luxusgesetze,
hauptsächlich bestimmt, die von Obrigkeitswegen geschützten Rangunter—
schiede aufrecht zu erhalten. — Gegen das Übermaß im Trinken,
diesem Nationalvergnügen und Nationallaster der Deutschen, welches
am Ende des 15. Jahrhunderts erst recht in Schwung kam, um im
16., vorwiegend in hohen und höchsten Kreisen, seine Höhe zu erreichen,
wurde viel verordnet und noch mehr vermahnt; es fruchtete aber
weder das eine noch das andere. Das schlechte Beispiel von oben
mußte die wohlgemeinten Bemühungen der Obrigkeiten vereiteln. So
sah man z. B. i. J. 1547 in Nürnberg, während des Aufenthalts
des Kaisers Karl V., einen deutschen Fürsten, den Herzog von Liegnitz,
total betrunken, ohne Schuhe, unter Vorantritt der Musikanten, am
helllichten Tag durch die Straßen taumeln. Vom Rate wurde damals
ein besonderer Wagen gehalten, um die Betrunkenen, die man des
Morgens auf der Straße gefunden, nach Hause zu bringen.
Hinsichtlich der öffentlichen Unzucht waren die Anschau⸗
ungen im Mittelalter äußerst lax. Könige besuchten auf Einladungen
der Stadtverwaltungen bei hellem Tage die Frauenhäuser (wie 3. B.
König Sigmund), wurden mit Blumensträußen empfangen und ließen
sich bewirlen. Es erregte auch kein Aufsehen, wenn 14 jährige Knaben
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