Volltext: Alt-Nürnberg

421] 
cuuansh— 
oder vun 
fünsus 
— — 
iulldin 
men uu 
deuchteh 
nen hhyz 
hFaleeren 
wouren 
alen uuß 
— 
restimpy⸗ 
im Alt— 
heraus 
ttränten 
Vurden 
ihl wur 
hl aher 
e hin⸗ 
8 Pud 
oft duß 
d Vel⸗ 
—chwerte 
it sehr 
hweren 
t bloß 
grahen 
ah ge⸗ 
hel⸗ 
weqen 
?traß⸗ 
nisses 
gteten 
hoch⸗ 
deser 
men. 
wen: 
enel 
axch⸗ 
brennen beider Backen), Auspeitschen, Ausstellen am Halseisen, 
Steintragen, Schnellen. Die Ausweisung oder Verbannung „über 
die Donau“ geschah entweder auf Zeit oder „auf ewiglich“. 
Ganz in Ubereinstimmung mit der grausamen Handhabung der 
Kriminaljustiz, aber in grellstem Widerspruch zu der Fürsorge für Arme 
und Kranke stand die Behandlung der Geisteskranken. Ebenso— 
wenig als Strafgefängnisse gab es Irrenhäuser. Man ließ die 
armen Irren entweder frei umherlaufen oder sperrte sie ein. Ihre 
Bewachung war Privatsache der Angehörigen und diese ließen sich 
entweder ein Lokal im Hause einrichten oder mieteten ein Privat— 
gefängnis. Selbst mit der Peitsche, Folter und dem Richtschwert 
ging man gegen sie vor. Fremde Geisteskranke wurden ausgewiesen 
und über die Grenze gebracht, und kehrten sie wieder zuruͤck, mit 
Ruthen gepeitscht. 
Gegen das UÜbermaß in sinnlichen Genüssen und die Aus— 
schreitungen gegen Zucht und Sitte fehlt es nicht an polizeilichen 
Maßregeln und Verordnungen. Die meisten dieser Verordnungen 
haben einen sehr starken Bevormundungsgeschmack und, würden in 
unserer Zeit ganz unerträglich erscheinen. — Um das Übermaß im 
Essen kümmerte sich die Obrigkeit auch in früheren Jahrhunderten 
nicht, weil die Folgen davon der Schlemmer gewöhnlich allein zu 
tragen hat, und die vielen strengen Verordnungen über die Zahl der 
Gänge bei festlichen Mahlzeiten waren nichts anders als Luxusgesetze, 
hauptsächlich bestimmt, die von Obrigkeitswegen geschützten Rangunter— 
schiede aufrecht zu erhalten. — Gegen das Übermaß im Trinken, 
diesem Nationalvergnügen und Nationallaster der Deutschen, welches 
am Ende des 15. Jahrhunderts erst recht in Schwung kam, um im 
16., vorwiegend in hohen und höchsten Kreisen, seine Höhe zu erreichen, 
wurde viel verordnet und noch mehr vermahnt; es fruchtete aber 
weder das eine noch das andere. Das schlechte Beispiel von oben 
mußte die wohlgemeinten Bemühungen der Obrigkeiten vereiteln. So 
sah man z. B. i. J. 1547 in Nürnberg, während des Aufenthalts 
des Kaisers Karl V., einen deutschen Fürsten, den Herzog von Liegnitz, 
total betrunken, ohne Schuhe, unter Vorantritt der Musikanten, am 
helllichten Tag durch die Straßen taumeln. Vom Rate wurde damals 
ein besonderer Wagen gehalten, um die Betrunkenen, die man des 
Morgens auf der Straße gefunden, nach Hause zu bringen. 
Hinsichtlich der öffentlichen Unzucht waren die Anschau⸗ 
ungen im Mittelalter äußerst lax. Könige besuchten auf Einladungen 
der Stadtverwaltungen bei hellem Tage die Frauenhäuser (wie 3. B. 
König Sigmund), wurden mit Blumensträußen empfangen und ließen 
sich bewirlen. Es erregte auch kein Aufsehen, wenn 14 jährige Knaben 
e
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.