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„Landsterben.“ Besonders heftig trat in Nürnberg die Seuche wieder
im 15. Jahrhundert auf, wo sie sich siebenmal wiederholte; am
schlimmsten wütete sie in den Jahren 1437, 1462 und 1474. Wenn
es auch offenbar ungeheuer übertrieben ist, wenn der Zeitgenosse
Endres Tucher in seinem Tagebuch niederschreibt, daß i. J. 1487, wo
die Krankheit vom Sommer bis Weihnachten wütete, 18000 Menschen
zestorben und 9000 geflohen seien, so bleibt für eine Stadt von etwa
25000 Einwohnern die Zahl der Opfer noch erschreckend groß, selbst
venn man die Schätzung Endres Tuchers um die Hälfte herabsetzt.
— Im Jahre 1462 sind nach einer glaubhaften, vom Rate ver—
anstalteten Zusammenstellung von der bis in den Anfang von 1463
hinein andauernden Seuche 4500 Einwohner, ungerechnet die Kinder,
weggerafft worden. In diesem Jahre eines „großen Sterbens“ ge—
stattete der Rat, daß jeder Erkrankte auch vor gewöhnlichen un—
bescholtenen Bürgern als Zeugen sein Testament machen dürfe,
während dies sonst, wenn es giltig sein sollte, nur in Anwesenheit
von mindestens zwei Genannten des größeren Rats geschehen durfte.
Ungeachtet dieses schreckbaren Auftretens der unheimlichen Seuche
hielt man doch standhaft an der alten Sitte oder eigentlich Unsitte,
die Toten innerhalb der Stadt auf den um die Kirchen gelagerten
Friedhöfen zu begraben und nur die einzige belanglose Vorsichts⸗
naßregel wurde in den Jahren 1462 und 1474 getroffen, daß aus—
wärts Gestorbene nicht mehr in der Stadt begraben werden durften
und daß einzelne Ausnahmen nur gegen Zahlung einer bedeutenden
Geldsumme von 40 oder 50 fl. gestattet wurden. Nach dem Erlöschen
der Seuche galt die alte Einrichtung wieder für Einheimische wie für
Fremde. — Zum letzten Male in Nürnberg trat die Pest i. J.
1718 heftig auf. Das i. J. 1529 vollendete Sebastianspital war
für die Pestkranken bestimmt. Im Jahre 1517 durfte während der
Pestilenz niemand außer den Geistlichen in der Stadt begraben
werden. Damals entstand auch der Rochuskirchhof (1518), auf
welchem bis zur Vollendung des Sebastianspitals ein Lazareth zur
Aufnahme der Pestkranken diente. Für das Hinausfahren von
Pestkranken und Toten ließ der Rat i. J. 1520 unbeschlagene
Wagen anfertigen, welche später in dem sog. Eichstätter Hof, dem
nachmaligen Salzmagazin in der Tetzelgasse, standen, wo nebenbei
Gerätschaften von allerlei Art untergebracht waren. Das ganze
Gebäude erhielt davon den Namen Peststadel.
Es galt bei den Gesetzgebern des Mittelalters und bis weit in
die neue Zeit hinein als unumstößlicher Grundsatz, daß es zur Auf—
rechthaltung der Ordnung und zur Hintanhaltung oder Verminderung
der Verbrechen kein anderes oder besseres Mittel gebe als Leibes—
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