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und Mittel fehlten. Seit den letzten Ungareinfällen vor 550 Jahren
hatte Bayern ein solches Maß von Leiden nicht gekostet.“ Am
13. April 1505 erließ von Hagenau aus der König ein allgemeines
Friedensgebot für alle Stände des Reichs; auf dem Reichstage zu
Köln erfolgte am 30. Juli als Friedensschluß der berühmte „Kölner
Spruch“; eine vollständige Bereinigung geschah aber erst durch die
„Sprüche“ von Konstanz vom 2. Juli 1507 und 18. März 1508.
Maximilian hatte sein „Interesse“ darin nicht vergessen; außer den
schon früher bedungenen wußte er noch einige weitere schöne Striche
des Bayerlandes für sich einzuheimsen. Für des verstorbenen Pfalz—
grafen Ruprecht beide Söhne wurde aus dem Erbe Herzog Georgs
ein neues Fürstentum Neuburg-Sulzbach, die sogenannte „junge
Pfalz“ herausgeschnitten.
Nürnberg besaß jetzt durch Eroberung ein so ansehnliches
Gebiet wie keine andere Reichsstadt und konnte sich hinsichtlich der
Ausdehnung und des Werts desselben manchem Fürstentum an die
Seite stellen. Es galt nun, den erworbenen Besitz rechtlich zu
sichern und dessen Verwaltung zu organisieren.
Schon durch eine Urkunde Kaiser Maximilians, ausgestellt zu
Augsburg am 17. Juli 1504, hatte sich die Stadt die Bestätigung
ihres Besitzes von Lauf, Hersbruck, Reicheneck, Altdorf, Betzenstein,
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Vogteischutzes der Klöster Engelthal, Gnadenberq und Weissenohe
erteilen lassen.
Mit Herzog Albrecht von Bayern hatte sich die Stadt gemäß
dem Vertrag vom Februar 1504 dadurch abgefunden, daß sie von
der dem Herzog obliegenden Zahlung von 40000 fl. für die Schlösser
Hohenstein und Reicheneck und für Albrechts Anteil an Lauf die
Hälfte obiger Summe nachließ.
Die von Nürnberg in Besitz genommenen Ortschaften waren
zum Teil böhmische Lehen und den Herzogen von Bayern nur gegen
Wiedereinlösungsrecht verpfändet. Die betreffenden Orte wurden nun
auch von dem böhmischen König reklamiert. Es gelang jedoch dem vom
Rat nach Prag an den König Ladislaus abgeordneten Hans Hars—
dörfer, die Übertragung der Lehen auf die Stadt Nürnberg gegen eine
Lehenstaxe von 500 fl. zu bewirken. Die Belehnung wurde von Kaiser
Maximilian 1508 bestätigt und von König Ladislaus 1514 erneuert.
Der Besitz der von Nürnberg eingenommenen Ortschaften war
zwar der Stadt als Entschädigung für ihre Kriegskosten durch den
Kichterspruch des Königs bestätigt; der Kurfürst Philipp selbst aber
hatte trotz dem „Kölner Spruch“ auf die seinem Hause entrissenen
Hesitzungen nicht förmlich Verzicht geleistet und namentlich erhob er
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