Volltext: Alt-Nürnberg

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und Mittel fehlten. Seit den letzten Ungareinfällen vor 550 Jahren 
hatte Bayern ein solches Maß von Leiden nicht gekostet.“ Am 
13. April 1505 erließ von Hagenau aus der König ein allgemeines 
Friedensgebot für alle Stände des Reichs; auf dem Reichstage zu 
Köln erfolgte am 30. Juli als Friedensschluß der berühmte „Kölner 
Spruch“; eine vollständige Bereinigung geschah aber erst durch die 
„Sprüche“ von Konstanz vom 2. Juli 1507 und 18. März 1508. 
Maximilian hatte sein „Interesse“ darin nicht vergessen; außer den 
schon früher bedungenen wußte er noch einige weitere schöne Striche 
des Bayerlandes für sich einzuheimsen. Für des verstorbenen Pfalz— 
grafen Ruprecht beide Söhne wurde aus dem Erbe Herzog Georgs 
ein neues Fürstentum Neuburg-Sulzbach, die sogenannte „junge 
Pfalz“ herausgeschnitten. 
Nürnberg besaß jetzt durch Eroberung ein so ansehnliches 
Gebiet wie keine andere Reichsstadt und konnte sich hinsichtlich der 
Ausdehnung und des Werts desselben manchem Fürstentum an die 
Seite stellen. Es galt nun, den erworbenen Besitz rechtlich zu 
sichern und dessen Verwaltung zu organisieren. 
Schon durch eine Urkunde Kaiser Maximilians, ausgestellt zu 
Augsburg am 17. Juli 1504, hatte sich die Stadt die Bestätigung 
ihres Besitzes von Lauf, Hersbruck, Reicheneck, Altdorf, Betzenstein, 
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Vogteischutzes der Klöster Engelthal, Gnadenberq und Weissenohe 
erteilen lassen. 
Mit Herzog Albrecht von Bayern hatte sich die Stadt gemäß 
dem Vertrag vom Februar 1504 dadurch abgefunden, daß sie von 
der dem Herzog obliegenden Zahlung von 40000 fl. für die Schlösser 
Hohenstein und Reicheneck und für Albrechts Anteil an Lauf die 
Hälfte obiger Summe nachließ. 
Die von Nürnberg in Besitz genommenen Ortschaften waren 
zum Teil böhmische Lehen und den Herzogen von Bayern nur gegen 
Wiedereinlösungsrecht verpfändet. Die betreffenden Orte wurden nun 
auch von dem böhmischen König reklamiert. Es gelang jedoch dem vom 
Rat nach Prag an den König Ladislaus abgeordneten Hans Hars— 
dörfer, die Übertragung der Lehen auf die Stadt Nürnberg gegen eine 
Lehenstaxe von 500 fl. zu bewirken. Die Belehnung wurde von Kaiser 
Maximilian 1508 bestätigt und von König Ladislaus 1514 erneuert. 
Der Besitz der von Nürnberg eingenommenen Ortschaften war 
zwar der Stadt als Entschädigung für ihre Kriegskosten durch den 
Kichterspruch des Königs bestätigt; der Kurfürst Philipp selbst aber 
hatte trotz dem „Kölner Spruch“ auf die seinem Hause entrissenen 
Hesitzungen nicht förmlich Verzicht geleistet und namentlich erhob er 
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