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eine neue Verordnung, die auch in das Wandelbuch!) eingetragen wurde.
Danach sollten sich die Metzger, deren Knechte, die Schafhirten und Buben
des Zusammenrottierens, des ungebürlichen Übertreibens und allen Hoch—⸗
muts gegen des Rats und der Genachbarten Unterthanen enthalten und
jeder Metzger seine Schafe für sich treiben. Wenn aber die Knechte oder
Jungen an den gefreiten Feldern, Früchten oder sonst Schaden zu—
fügen, jemand am Leibe schädigen oder wenn sich die Schäfer zu⸗
sammenrottieren würden selbst oder mit ihren Schafen, so sollten die
Meister nicht nur den Schaden ersetzen, sondern auch überdies noch in
eine Strafe von 5 fl. verfallen sein. Ferner wurden sie noch angehalten,
alle ihre Schafe mit verschiedenen Gemerken und Zeichen zu versehen,
damit man inskünftige eines jeden Schafe erkennen könne. Durch eine
Verordnung v. J. 1710, die in den Jahren 1726 und 1749 erneuert
wurde, suchte der Rat den immer wieder überhandnehmenden und grobe
Ausschreitungen und Thätlichkeiten hervorrufenden Trieb der Metzger,
Viehhändler und Treiber in angemessenen Grenzen einzuschränken. Wir
tönnen darauf an dieser Stelle wegen Mangels an Raum nicht näher
eingehen.
Aber auf eine andere Eigentümlichkeit, die sich allmählich in der
Umgegend von Nürnberg eingeführt hatte, möchte noch kurz hinzuweisen
sein, das ist der Vogelfang, der, nach allem zu schließen, hier recht gründ—
lich betrieben wurde. Wie heute noch in Frankreich und Italien, fing
man alles kleine Gevögel, was sich nur zeigte. Nicht allein im Walde,
auf den Wiesen und Espanen, in Hecken und Gärten bis in die nächste
Nähe der Stadt stieß man auf Vogelherde in reichlicher Anzahl, auch die
Felder bedeckten sich im Herbst nach Einbringung der Ernte an einzelnen
Orten mit einer Menge von Kornlerchenherden. So war es im 16. Jahr—
hundert Sitte, deren Abkommen zeitlich nicht festgestellt werden konnte.
Es waren wohl einzelne Angehörige der besseren Familien, die auf ihren
Besitzungen vor der Stadt und auf den Feldstücken der Grundholden
diesen unerfreulichen Sport trieben. So wurde, wie einer amtlichen
Aufzeichnung zu entnehmen, gegen Ende des 16. Jahrhunderts hinter dem
Gleishammer und auf den Feldern bei St. Jobst eine große Zahl solcher
Herde im Herbst aufgestellt, die zum Glück keinen Schaden anrichteten,
immerhin aber hinderlich sein mochten. Anders verhielt es sich allerdings
mit den großen Parforcejagden der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach,
die sie der Stadt zu Trotz und Hohn und den Bauern zu großem
Schaden zeitweise ins Werk setzten, so z. B. der Markgraf Georg Wilhelm,
der i. J. 1717 mit einer kleinen Armee von 400 Mann die Posten vor
den Schanzen überrumpelte, dann eine Menge in Säcken mitgeführter
1) Amtliche Sammlung solcher Verordnungen, die unter Geldstrafe verpflichteten
und dem Fünfergericht bei seinen Urteilen zur Richtschnur dienten.