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Allgemeine Gesundheitspflege
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Die Gebühren werden vorschußwei
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den Zahlungspflichtigen oder dem ersatzpflichtigen ——— 73 aucbezahlt und ann von
ee gschaftsrate der Heimatgemeinde
Elfter Abschnitt.
Begräbniswesen.
IJ. Leichenschau.
Die Stadt Nürnberg ist einschließlich der Vororte in 21 Leichenschaubezirke eingeteilt;
ür jeden dieser Bezirke ist ein ärztlicher Leichenschauer sowie ein Stellvertreter aufgestellt.
Zur Vornahme der zweiten Leichenschau, welche in den Leichenhäusern vorgenommen wird,
ind 8 Arzte berufen. Über das Leichenschauwesen bilden die oberpolizeilichen Vorschriften
iber Zeit. Ort und Art der Beerdigung vom 4. Mai 1898 und die oberpolizeilichen Vor—
chriften über die Leichenschau und die Zeit der Beerdigung vom 20. November 1885 die
gesetzliche Grundlage. Ausführliche Mitteilungen über den Zweck der Leichenschau und die
Heerdigungsfristen sind bereits im voriährigen Verwaltungsbericht S. 344 geadeben worden.
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II. Friedhöfe.
Für Beerdigungszwecke sind im Stadtbezirke Nürnberg zwölf Friedhöfe vorhanden, von
denen drei der Stadtgemeinde Nürnberg, sieben den protestantischen Kirchenverwaltungen und
se einer der israelitischen Kultusgemeinde und der Militärbehörde gehören.
Von den städtischen Friedhöfen bildet für die im Stadtbezirke gestorbenen Personen —
soweit nicht Familien- oder Reihengräber anderer Friedhöfe in Betracht kommen — der
Westfriedhof die regelmäßige Begräbnisstätte. Bis zum Schlusse des Berichtsjahrs sind
auf diesem Friedhofe, welcher am 26. Juli 1880 eröffnet wurde, gegen 77000 Leichen ohne
die Totgeburten bestattet worden.
Für die einverleibten Vororte Großreuth und Kleinreuth bei Schweinau und Gebersdorf
ist der im Jahre 1883 dem Betrieb übergebene städtische Friedhof zu Großreuth bei Schweinau
bestimmt. Zur Aufnahme der Leichen aus den eingemeindeten Vororten Höfen, Leyh, Neu-⸗-Leyh,
Baismannshof, Eberhardshof, Muggenhof und Fürther Kreuzung, sowie aus dem jetzt zur
Stadt Fürth gehörigen Orte Weickershof dient der städtische Friedbof zu Höfen, dessen
Entstehung auf das Jahr 1884 zurückgeht.
Wie aus dem bauamtlichen Berichte vom 11. August 1909 zu entnehmen ist, wurde
im 15. Juni des Berichtsjahrs mit dem Fundamentmauerwerke für die am hiesigen West—
friedhofe zu errichtende Urnenhalle begonnen. Ihre Inbetriebnahme steht für nächstes Jahr
n Aussicht. Sie wird an den Innen-Wänden 364 Fächer und 157 offene Nischen, an den
Außen-Wänden 272 Fächer und 49 offene Nischen, zusammen 636 Fächer und 206 offene
Nischen enthalten. Mit der Anleguna des Urnenhains kann erst im nächsten Jabre be—
Jonnen werden.
In unmittelbarer Näbe ist der Platz für die Errichtung einer Gedächtnishalle mit
Krematorium bereits vorgesehen. Auch in südlicher Richtung hat der städtische Westfriedhof
durch Anleguna weiterer Gräber-Abteilungen eine nicht unwesentliche Erweiterung erfahren.