Volltext: 1834-1884 (2. Band)

Glaube und Unglaube. 
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bald darauf von dem „Gipfel des Deliriums spricht, welches hier 
unser Erstaunen erregt“, so meint er damit andere Leute, und es 
freut mich wirklich, mich wenigstens einmal prinzipiell mit Daumer 
einverstanden zu wissen. Wir kennen nämlich schon aus den theo— 
logischen Kämpsen die „gläubigen“ Systeme, ihre Sprache und Tak— 
tik, wie sie genau hier bei Daumer wiederkehren. Daumers Dilemma 
ist richtig: es handelt sich um den „Glauben“ (— Schwindel) und 
um die „destruktive Kritik“ (— Wissenschaft, unbestechliche Redlich— 
keit, Wahrheit). Wie bei der Verfolgung Galiläis, wie bei dem 
Kampf um die Hexenprozesse, wie bei allem und jedem Wahn, der 
erst nach schweren Opfern ausgerottet werden kann, so stehen auch 
hier „Glauben“ und „Unglauben“ sich gegenüber. Das Dekret vom 
5. März 1616 der Kongregation zu Rom wider Kopernikus, die 
Apologieen der Hexenmorde sind von den „Glänbigen“ ausgegangen. 
Ich weiß nicht, ob der affirmative Daumer folgendes mir gedruckt 
vorliegende Mittel wider das Reißen anerkannt haben würde: 
„Diese Buchstaben auf einen Zettel geschrieben, 9 Tage ange— 
hängt und ins fließende Wasser getragen, dem Wasser entgegen ge— 
worfen. 747p5 IdSSe MMddvGEdhdNN. außa N. naßF DIEdu 
—MmENW ErDendoschnIschTA LE PEmederiade Pastia Ffdwsü 
Buchstety Isddnd soh MdvdfhkEkhoVohGGGEdéhG. Emegeria Pastia 
Rubdit 4— Rubbit 4— Rubbit 4“ (Quelle im 26. Kapitel.) 
Das ist so von dem Zeug, wie Kaspar am 26. Mai 1828 
einen Vorrat bei sich hatte, und woran der Zettel vom 14. Dezember 
1833 bedenklich erinnert. Würde Daumer das nun für „Aberglaube“ 
erklären, so stände er sofort auf seiten der „destruktiven“ Kritik.) 
Die Grenze, wo der „Glaube“ aufhört und das „Aber“ anfängt, 
ist auf diesem ganzen Gebiete 'eine so unsichtbare, daß der „Aber— 
glaube“ für den wissenschaftlichen Standpunkt nichts mehr ist als 
ein Pleonasmus. In unserem speziellen Falle kämpft der „Glaube“ 
für eine Geschichte, die bloß geeignet war, auf Jahrmärkten dem 
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Ein russischer Katechismus, der 1880 in 66. Auflage erschien, schreibt zum 
Gebote der Elternverehrung auch vor, daß die leibeigenen Leute ihre Besitzer ehren 
sollen. Die Verteidigung dieses Anachronismus ist „gläubige, affirmative“ — der 
Finwand. daß die Leibeigenschaft schon längst aufgehoben, wäre „destruktive“ Kritik.
	        
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