Politische Standallitteratur.
waren 1804: 2) Die Kaiserin von Rußland, geborene Prinzessin
von Baden; 4) die Königin von Schweden, geborene Prinzessin von
Baden, 7) Karl Friedrich, Kurfürst von Baden, 8) Friederike Wil—
helmine Karoline, Kurfürstin von Baden, 12) Amalie Friederike,
Markgräfin von Baden, 13) Karl Ludwig Friedrich, Kurprinz von
Baden. Das erzählt er selbst (J. 3) und läßt dann folgen: „Zu
alten Zeiten mußten sich die Fürsten die Ritterwürde auf dem
Schlachtfelde verdienen; allein in neuerer Zeit ist es Gebrauch ge—
worden, ihnen dieselbe schon in der Wiege zu ertheilen. Auch auf
die des Prinzen Carl legte die Markgräfin von Baden das Groß—
kreuz des ersten Ritterordens des Landes.“ Das war also seine
Großmutter, dieselbe Markgräfin, in deren Armen der 1812 angeb—
lich geraubte Prinz gestorben ist! Der „souveräne Herzog von
Braunschweig“, ein an Cäsarenwahnsinn leidender Miniaturdespot,
war, wie er mit unbezahlbarer Komik aufschneidet, von Metternich
„zu der äußersten Linken von Europa“ übergegangen. Nachdem er
fortgejagt war, nämlich. Und es geschah im Jahre 1835 vor
einem französischen Gericht in Paris, wo man seine Un—
mündigkeitserklärung anhängig gemacht hatte, daß der Wicht auf so
gemeine Art seinen Haß äußerte.
Da ist der verkannte Schulmeister Garnier doch respektabeler!
Im Jahre 1851 hat er zu Freiburg im Breisgau seine ganze Rolle
des General Bum eingestanden, und in einem Schriftstücke von 92
Folioblättern (Karlsruher Akten) seine Spiegelfechtereien von 1834
samt und sonders widerrufen. Er sieht und gesteht deutlich ein,
daß zwei gestorbene Prinzen nichts mit Kaspar Hauser zu thun
haben können, und daß es unmöglich ist, zum Umtausch mit toten
und sterbenden Kindern in ein mehrfach bewachtes Schloß einzu—
dringen.
Den 27. Februar 1836 erhielt Binder von einem anonymen
Schwindler eine aus Zürich datierte aber mit dem Poststempel Stutt—
zart versehene Anzeige, daß ein Flüchtling in der Schweiz, Apotheker—
gehülfe Ferdinand Sayler aus Waldsee (Würtemberg), einen Brief
des Majors Hennenhofer verloren habe, welcher von einem Zürcher
Bürger gefunden worden sei und die bemerkenswerte Stelle enthalte:
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