Volltext: 1828-1833 (1. Band)

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Wunder und Ideale. 
konnte, heimlich in sein Wasser goß, und er stand so in der nahen Gefahr, 
in kurzer Zeit geistig und körperlich zu Grunde gerichtet zu werden. Daran, 
daß man diesen Unglücklichen der Erziehung eines gebildeten Mannes aus— 
schließend übergeben müsse, war von dem Herrn Bürgermeister, der in seiner 
öffentlichen, übrigens ganz ungeeigneten, voreiligen Bekanntmachung so viel 
Humanität affektiert, gar nicht gedacht worden. Meine Reise nach Nürn— 
berg gab erst der Sache eine andere Wendung, indem ich den ganzen 
Unfug, der mit Kaspar getrieben wurde, meinem würdigen Kollegen, dem 
Regierungspräsidenten Herrn v. Mieg, anzeigte, diesen auf das Erforder⸗ 
liche aufmerksam machte und denselben veranlaßte, sogleich selbst nach N. 
zu reisen und sich mit eigenen Augen zu überzeugen. Hierauf erst wurde 
Kaspar dem Prof. Daumer übergeben, der ein sehr braver und einsichts⸗ 
voller Mann ist und, sowie seine Familie, ganz für diesen außerordentlichen 
Zögling lebt. Bald nach dem Eintritt in das friedliche Stillleben dieser 
Familie wurde Kaspar ernstlich krank, gewiß nur infolge der einfältigen, 
unbesonnenen Behandlung, die er nach seiner Befreiung aus dem Kerker 
zu Nürnberg zu erleiden hatte. Sobald sich etwas mit Kaspar ereignet, 
was von einiger Bedeutung ist, werde ich es Ihnen, sofern es mitteilbar 
ist, sogleich zu schreiben nicht unterlassen. 
Doch jetzt muß ich schließen, wenn ich mir nicht den Vorwurf zuziehen 
will, nicht nur, daß ich zu selten, sondern auch, wenn ich einmal zu 
schreiben anfange, allzuviel schreibe. Uebrigens mit den alten Gesinnungen 
ewiger innigster Verehrung und Freundschaft 
der Ihrige.“ 
Feuerbach an dieselbe. 
„Ansbach, den 13. Okt. 1828. 
So gern ich Ihren und Tiedges Wünschen, unseren Kaspar betreffend, 
entsprechen möchte, so wenig wollen mir dieses, wenigstens dermalen schon, 
die Umstände gestatten. Schon meine amtliche Stellung erlaubt es mir 
nicht, einen Gegenstand, wie dieser es ist, vor dem Publikum zur Sprache 
zu bringen, da derselbe zu den strafrechtlichen Sachen gehört, welche zu 
meiner Jurisdiktion ressortieren, und wir hierüber den Schleier des Geheim⸗ 
nisses festzuhalten leider die Verbindlichkeit haben. Hauser ist zwar zugleich 
ein rein psychologisches Phänomen; indessen würde es schwer, wo nicht 
unmöglich sein, in dieser Beziehung von ihm zu sprechen, ohne zugleich 
das an ihm begangene Verbrechen, die Art, wie er gefangen gehalten und
	        
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