Full text: 1828-1833 (1. Band)

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Auf dem Luginsland. 
genauer prüfender Leser mindern“. Die Kreisregierung empfiehlt 
also die anhaltendste Aufmerksamkeit für die Außerungen des der 
Sorgfalt des Magistrats seine glücklichere Lage verdankenden Fremd— 
lings, weil „sich bei unbefangener Durchgehung der bisher verhan— 
delten Akten nicht verkennen lasse, daß der angebliche K. H. nicht 
immer den gleichen Grad von Unwissenheit und Kind— 
lichkteit verrate, was wenigstens den Verdacht erregt, er möge 
durch irgend eine tief eingeprägte Furcht zur Verhehlung manches 
ihm bekannten Verhältnisses bestimmt werden“. Übrigens „erkannte 
die K. Regierung den menschenfreundlichen Eifer des Magistrats und 
seines 1. Vorstandes mit Wohlgefallen an und sah fleißiger An— 
zeige der ferneren Ergebnisse mit lebhaftem Interesse entgegen“. 
Die zu spät unterdrückte gruselige Bekanntmachung ver— 
anlaßte selbstverständlich zunächst allerlei Klatschanzeigen, wodurch 
unschuldige Leute von den Gerichten behelligt worden sind. So be— 
zeichnete Anna Marg. Kraus von Thannsüß bei Kaltenbrunn (Land— 
gericht Neustadt a. d. Waldnaab), Ehefrau des Kupferdruckers Krem— 
schütz in Nürnberg, Kaspar Hauser den 18. Juli 1828 als das 
Kind eines Priesters aus Weiden und der Revierförsterstochter 
Nanetta Baumann. Gegen Nanetta, und in der Folge auch gegen 
ihre Schwester, wurde eine langwierige Untersuchung eingeleitet. Nach 
einer Gebärdenote der Untersuchungskommission vom 28. November 
1829 (Act A III f. 97) war sie gegen ihre Angeber „zum Krallen 
und Beißen förmlich bereit“, und „setzte der Inquirent sich hinter 
den Tisch, weil sie sich ihm immer mehr genähert hat“. Auf die 
11. Frage („Zeuge bekundeten, schon im Jahre 1810 vernommen zu 
haben, daß ihr Knabe für eine falsche Leiche gehalten worden sei“) 
antwortete sie: „der Teufel müßte solche Leute, die das beschworen, 
beim lichten Tage holen, er brauche hierzu nicht die Nacht.“ Und 
auf Frage 52: „Niederträchtige Menschen, denen ich auf der Stelle 
einen Batzen ins Gesicht speie, nur diese können so etwas sagen oder 
vpermuten.“ 
Hätte sich irgend ein unschuldiger Erzieher noch melden können? 
Umnöglich! Denn bloß auf Grund von Behauptungen, die noch 
durch nichts belegt waren, wurde der Fall als „unerhört“, Kaspar
	        
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