Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1920/21. (1. April 1920 bis 31. März 1921) (1920/21,1 (1921))

Soziale Fürsorge 
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Aufgabenkreis. Auch im Berichtsjahre hat der Demobilmachungsausschuß es als 
seine wesentlichste Aufgabe erachtet, de Erwerbslosigkeit zu steuern, wobei 
allerdings zu berücksichtigen ist, daß der Abbau der wirtschaftlichen Demobilmachung bereits 
1920 einsetzte. Schon durch die bayr. Min.Entschl. vom 25. Juni 1920 wurden eine große Reihe 
von Demobilmachungsvorschriften außer Kraft gesetzt. Auch in die Organisation der Demobil— 
machungsorgane wurde durch die Berordnung vom 18. Februar 1021 eingegriffen durch die 
Auflösung der Demobilmachungsausschüsse zum 31. März 1921. Von den der Zuständigkeit 
der Demobilmachungsausschüsse nach dem Onkrafttreten der Ministerialentschließung vom 
25. Juni 1020 verbliebenen Aufgaben ist der Bollzug der Freimach ungsverordnung 
zufolge Reichsverordnung vom 5. März 1921 mit Wirkung vom 15. März 1921 ab in Wegfall 
gekommen, so daß lediglich die Durchführung der Reichsverordnung vom 2. Februar 1920 über 
die Einstellung und Entlassung von Arbeitern und Angestellten beibehalten worden ist. Mit 
dem Vollzug dieser letzten VBerordnung müssen zufolge Verfügung des Ministeriums für Soziale 
Fürsorge und für Handel, Industrie und Gewerbe die Erwerbslosenfürsorgeausschüsse betraut 
werden. 
Das Hauptarbeitsgebiet des Amtes lag in der Durchführung der Freimachungs— 
verordnung vom 28. März 1919 bezw. 25. April 1920. Um den Vollzug dieser Verordnung 
möglichst reibungslos zu gestalten, wurde, wie bereits im Vorjahrsbericht erwähnt, dem Oemobil— 
machungsausschuß ein kleiner Unterausschuß zur Seite gestellt, welcher der Stadtverwaltung 
und der Öffentlichkeit in 120 Sitzungen und 81 Betriebsbesichtigungen äußerst wertvolle Dienste 
geleistet hat. 
Der Demobilmachungsausschuß selbst trat seit seiner Errichtung zu 8 
Sitzungen zusammen. 
Auf Grund der Freimachungsverordnung wurden 3885 Erwerbslosen Arbeitsstellen 
im hiesigen Industriebereich eröffnet. Diè endgültig festgestellte Zahl der gemäß der bayr. 
Reg. VO. vom 14. April 1021 eingestellten Erwerbslosen beträgt 10 507. 
Die weiteren Aufgaben des Demobilmachungsamtes bestanden in der Schaffung von 
Arbeitsgelegenheiten, in der Behandlung von Streitfällen auf Grund des 8 05 des Betriebs⸗ 
rätegesetzes und in der Durchführung der Reichs⸗VO. vom 8. November 10920 betr. Betriebs- 
abbrüche und Betriebsstillegungen. 
Was die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten anlangt, so verdient in erster Linie die 
mit Hilfe der Mittel der produktiven Erwerbslosenfürsorge und mit Hilfe von Zuschüssen des 
Reiches, des bayr. Staates und des Kreises Mittelfranken durchgeführte Ur bar machungs— 
arbeit im Lorenzer Reichswald angeführt zu werden, bei welcher bis zu 1800 
Erwerbslose in Beschäftigung genommen wurden. Eine andere Arbeit, nämlich die In st an d— 
setzung von Häusern mit Zuschüssen aus der produktiven Er— 
werbslosenfürsorge wurde vorbereitet. 
Die Tätigkeit des Demobilmachungsamtes in Angelegenheiten des Betriebsrätegesetzes 
war vor allem darauf gerichtet, die zahlreich vorliegenden Streitigkeiten zwecks Aufrechterhaltung 
eines guten Einvernehmens zwischen den beteiligten Parteien im Wege der gütlichen Verein— 
barung zu erledigen. Nur in 2 Fällen war der Stadtrat gezwungen, eine Entscheidung zu fällen. 
Auch bei der Durchführung der Reichsverordnung vom 8. November 1920 betr. Betriebs⸗ 
abbrüche und Betriebsstillegungen war das Demobilmachungsamt bemüht, beabsichtigte Ent— 
lassungen möglichst hintanzuhalten und Arbeitgeber wie Arbeitnehmer über die Notwendig— 
keit der auf die Hintanhaltung von Betriebsstillegungen gerichteten behördlichen Maßnahmen 
aufzuklären. 
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