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tation für Einführung der Bank!), daneben au Cefare Calan-
drini?). Doch kann auf dies alles Kein entjHeidendes Gewicht
gelegt werben. Ausfllaggebend aber ijft Folgendes. v. PofdhHinger
geht?) Kuxz mit den Worten: „AuZ dem Jahre 1620 datiert bereit
in „„Unvorgreifliher und auf Berbefferung geftellter Begriff,
was zur Aufrichtung eines Bandho gehörig, von Nöthen und in
Acht zu nehmen fein will““, über einen ununter[Hriebenen, befheiden
gehaltenen Borfhlag Hinweg und erwähnt jpäter ein vom Rate er-
Holtes Gutachten, welches fih über alle einzelnen Punkte verbreite.
Thatfächlih ift, wie wir fehen werden, diejer exfte, auf Berbefferung
geftellte Begriff ein, von berufenfter Hand Herrührender, bereit bis
in8 fHMeinfte ausgearbeiteter Plan, weldher den fpäteren Beratungen
zu Grunde gelegt und mit ganz wenigen Wbänderungen ausgeführt
wurde. Iene8 weitere von v. PofHinger erwähnte Gutachten *) {ft
die Zufammenfafjfung einer hierüber in Anwefjenheit von Endreß Jm-
Hoff, Paumgartner, Wilh. Jmhoff, Pfinzing, Fürer, SGabı.
Holzihuher, Jakob Welfer und Hans Ch. Zu her am 238. Jan.
1623 abgehaltenen Konfultation, weldhe Jofort beginnt: „.. ALS Hat Herr
Endreß Jmhoff Gerrlidgkeit, wa zu ANufrigtung eines
Bancho gehörig, von Nöthen und in AdHt zu nehmen
fein wolle, vornehHmlidh aber... wie eines und das andere zu
Benediq objerviert wird, begriffen, zu Papier gebracht und den
Anderen Herren Deputierten vorgelegt. Dieje Haben dann die Sache
abgehürt darüber diskuriert und ihre vernünftigen Gedanken nach
Anlaß vobgedadhten Herın FmhHoff8 übergebenen unvorgreiflichen
Sutachtenz eröffnet.“ HierauZ ergiebt fi) aljo mit vollftändiger
Sidherheit, daß Endreß Jmhoff?) der BVerfafjer des „unvor:
greiflichen Begriffs“ ijft, daß diefer die Grundlage der Beratung
bildete und nah venezianifdhem Mufter entworfen war. Wollte
man hieran noch zweifeln, jo würde der Inhalt des Entwurfs e3
beftätigen, zumal Jämtlidhe Amter 20. mit italienifhen Namen (go-
vernatore, ministri, intacho ete.) beleat find. Bezüglich des uns
1) Eingabe vom 25. April 1621, Atten a. a. DO. 3. 9 (Bezug auf venetian.
Aechfel) und ebenda 3. 16, wo Biatis und Peller Hagen, daß fe einen
Wechjel von Venedig länger alz 3 Monate nicht Hätten anbringen Können.
Biatis8 jagt: „an mich al3 unjguldigen. ältelten Marktvorgeher am Markt“.
2) Akten a. a. ©. 3. 6, 12 und 15.
3) a. a. 9. S. 12.
4) Aiten a. a. DO. 3. 8. .
5) Der Bewei8 kann au durch die Schrift aeliefert werden.