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Was Nürnberg stets auszeichnete, das waren seine Anstalten
Einrichtungen und Anordnungen für das öffentliche Wohl. Es darf
die geregelte und streng begrenzte, deshalb seit dem 14. Jahrh. un-
angefochten gebliebene, langsam und stetig entwickelte Stadtregierung,
sowie sorgfältige und genaue Rechnungsführung und Legung wohl an
die Spitze gestellt werden. Ferner sind die Einrichtungen für die Ar-
menpflege mit ihren zum Theile grofsartigen Stiftungen, deren manche
bis in unsere Zeit hereinragt, ebenso wic Stipendienstiftungen zu
nennen, die Spitäler zur Pflege erwerbslos gewordener Bürger, die
Stiftungen für einzelne Familien, Das Eintreten der Stadt mit ihrem
ganzen Ansehen zu Gunsten ihrer Angehörigen, die Handel und son-
stiger Beruf in die Fremde getrieben, eine Polizei, die sich alles
angelegen sein lies, was zur Wohlfahrt jedes Einzelnen diente, wenn
es ihn auch in Luxus und Aufwand, wie in Geschäft und Vergnügen
beschränkte, die Einrichtung des Medicinalwesens, das Schulwesen,
die Vorsorge für Unglücksfälle, insbesondere gegen Umsichgreifen der
Feuersgefahr u. s. w. konnten stets anderen Städten als Muster dienen.
Wo heute viele mit dem Geiste, der darin regierte, nicht mehr ein-
verstanden sind, da möge bemerkt sein, dafs die Einrichtungen dem da-
maligen Geiste entsprachen, dafs sie der Stadt und ihren Bewohnern
jahrhundertelangen Genufs innerer Ruhe und äufseren Ansehens schaff-
ten, dafs, wenn auch da und dort Fortschritte der Wissenschaft Bes-
seres ermöglicht haben, doch manches Heutige noch die Probe schul-
dig ist, ob die Gesammtheit auf lange Dauer eben so gut dabei fährt
als, Dank der Organisation, die alte Zeit gefahren ist.
Die Reichskriege, und namentlich der siebenjährige, erschütterten
die Finanzen Nürnbergs so, dafs es 1796 beschlofs, sich durch eine
Konvention, die aber abgelehnt wurde, an Preufsen zu übergeben.
In das 18. Jahrhundert fällt die Geburtszeit der Volksdichter
J. K. Grübel (1736—1809) und J. W. Weikert (1778—1856) und
des theologischen Schriftstellers und Dichters J. H. W. Witschel
(1769—1847).
Der Artikel 17 der Rheinbundesakte vom 12, Juli 1806 er-
löste endlich Nürnberg aus seiner mifslichen Lage, indem es Bayern
einverleibt wurde. Verlor die damals sehr herabgekommene Stadt
hiedurch auch ihre Reichsfreiheit, so gieng sie doch einer besseren
Zukunft entgegen, da von dieser Zeit an ihr Wohlstand sich ersicht-
lich zu heben begann und es der industriellen Rührigkeit der Stadt
gelang, sich der Bevölkerungszahl und dem Umfange nach zur zweit-
gröfsten Stadt Bayerns emporzuschwingen und sich als die bei wei-