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der er immer wieder neue Bezugsquellen von Mustern, Präparaten, Roh—
stoffen u. s. w. ausging. Es läßt sich wohl denken, daß durch diesen
Eifer auch manche Gegenstände in der Sammlung Aufnahme fanden, die
teils dem Verderben ausgesetzt, teils nicht unumgänglich nötig waren, so
daß in späteren Jahren eine Sichtung derselben vorgenommen werden
mußte. Das Zurückbehaltene ist von dauerndem Werte und bildet diese
Warensammlung — die stets passend erweitert wird — heute eine Zierde
der Schule.“
Bis zum Schuljahr 1851 war der Unterricht an der Schule unent—
geltlich. Die Notwendigkeit der Erweiterung der hiesigen Volksschulen
machte es aber dem Stadtmagistrate wünschenswert, die bisher der königl.
Gewerbschule aus der städtischen Schulkassa zufließenden Mittel teilweise
zurückzuziehen, um anderweitigen Zwecken damit genügen zu können. Zur
Deckung des Ausfalles wurde die Erhebung eines mäßigen Schulgeldes
bei der kgl. Regierung beantragt. Am 20. Dezember 1851 wurde durch die
kgl. Regierung die Erhebung eines Schulgeldes von je 6 kr. wöchentlich für einen
Schüler der Handelsabteilung genehmigt. Auch für die bisher unentgeltlich
ausgegebenen Jahreszeugnisse sollte fortan eine Taxe erhoben werden.
1851 hatte die Schule zum erstenmale einen besonderen Pedell,
bisher versah ein Polizeidiener, resp. dessen Frau, den Posten.
Unterm 30. Juni 18353 erfolgte die definitive Genehmigung der im
Jahre 1849 versuchsweise vorgenommenen Reform der damaligen Land—
wirtschafts- und Gewerbschule in eine Gewerb- und Handelsschule.
Neben der geistigen Pflege, welche den Schülern durch ihre Lehrer
zu teil wurde, wurde aber auch deren körperliches Erstarken durch Ein—
führen eines obligatorischen mehrstündigen Turnunterrichtes in der Woche
während des Sommersemesters gefördert.
Die von der kgl. Regierung unter Mitbeteiligung des hiesigen Gewerb—
vereins erworbene große Werkze ugsammlung von Franz Wertheim
in Wien wurde 1856 der Schule in Rücksicht auf die ersprießlichen Dienste
des Rektors Dr. Beeg bei der Industrieausstellung in München geschenkt.
Lehrer Brunotte erteilte 1857 zum erstenmal Stenographie—
unterricht.
1864 trat auf grund der Verordnung vom 14. Mai 1864 für
die technischen Unterrichtsanstalten eine längst zum Bedürfnis gewordene
Reorganisation ein. Es wurden durch dieselbe die Realgymnasien als
Fortsetzung der vollständigen Lateinschulen für gewisse Studien errichtet; für
die Gewerbschulen wurde ein neuer Unterrichlsplan vorgeschrieben. Eine
weitere Folge der erwähnten organischen Anderungen war die unterm
12. April 1868 erfolgte Verordnung über die Errichtung der königl.
polytechnischen Hochschule zu München, — wodurch die seither zu München,
Nürnberg und Augsburg bestandenen polytechnischen Schulen aufgehoben
wurden, — sowie die unterm 8. September 1868 angeordnete
Errichtung von kgl. Industrieschulen. Durch letztere wurde den absolvierten
Schülern der Gewerbschule, denen bis zur Aufhebung der bemerkten poly—
lechnischen Schulen der Eintritt in dieselben auf grund des Absolutoriums