Object: Markgrafen-Büchlein

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und walten, „Jagd-Bediente“ ein- und absetzen konnte, auch das 
Recht hatte, die Besoldungen nach Belieben zu verteilen, eine 
Sache, die bisher unerhört war und allgemeine Aufregung her 
vorrief, 
Eine seiner ersten unrühmlichen Thaten war, dass er nicht 
nur allen Pfarrern und Bauern ihre von jeher genossenen save. 
nannten „Gnaden-Hölzer“ absprach, sondern sie auch zwang 
eine Erklärung zu unterschreiben, dass sie solches Holz bisher 
unrechtmässigerweise erhalten hätten, daher dergleichen inskünf. 
tige nicht mehr verlangen und das bereits empfangene Holz ba 
bezahlen wollten. 
Sodann verbot der „neue Herr“ alles Streu-Rechen in den 
Wäldern! Dieses wurde zwar, da viele Bauern in verschiedenen 
Gegenden einen grossen Teil ihres Viehes abgehen lassen 
mussten, wieder erlaubt, aber unter sehr schwierigen Umständen. 
Die Förster mussten jedem einen eigenen Ort dazu einweisen 
wofür die Bauern pro Fuder 6 Gulden bezahlen mussten. Um 
nun diese kleine Begünstigung nicht etwa auch zu verlieren. 
zahlte fast jeder Bauer dem Förster 2 Fuhren zum Voraus 
er mochte solche abführen oder nicht. Wen aber das Los trat 
einen wegen dünnen Holzes wenig abwerfenden Streu-Ort an: 
gewiesen zu erhalten, der war genötigt, sich durch ein Geschenk 
von ein paar Gulden einen besseren Platz zu verschaffen. 
Fast noch ärgeres Uebel verursachte Schillings Verbot des 
Vieh-Hütens in den Wäldern, da sehr viele Landleute, nament 
lich in den sogenannten Sechsämten, so dicht am Walde 
wohnten, dass der erste Schritt, den das Vieh aus dem Stall 
machte, in denselben hineinführte, Ferner sollten die Bauern 
zur „Behängzeit“ gar nicht einmal mehr auf das Feld fahren, 
was doch unbedingt um diese Zeit zur Bestellung der Felder 
notwendig war. Weiter verbot Schilling den Bauern, ihre Felder 
einzuzäunen und liess die bereits vorhandenen Schranken weg 
reissen, (Das Einzäunen war geschehen, um den grossen durch 
das massenhafte Hirsch- und andere Wild verursachten Schaden 
atwas abzumindern.) 
Um diese bauernschinderischen Ordnungen genau durchzuführen, 
begab sich Schilling im Herbst selbst in die Sechsämter, fand 
aber seitens der Bauern heftigen Widerstand. Hauptwortführet 
der letzteren war der Schulz (Bürgermeister) von Sichersreuth. 
Da dieser nun seine Meinung in Landesart etwas derb vor 
brachte, rief Schilling den Gerichtsknecht herbei und befahl 
ihm, den Schulzen in Verhaft zu nehmen und in das Zuchthaus 
einzuliefern. Der Schulz liess sich die Verhaftung ganz ruhig 
gefallen, fragte aber die anwesenden Bauern: „Manner, geht's 
epper mit?“ — da drängte sich der ganze Haufe herbei, um 
sein Schicksal mit ihm zu teilen. Damit war nun dem Schilling
	        
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