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Die Seminarschlußprüfung findet schriftlich und münd—
lich statt. Die schriftliche Prüfung, für welche die vesschlossenen
Prüfungsaufgaben von der Kgl. Kreisregierung gesandt und in
Gegenwart der Examinanden unmittelbar vor der Bekanntgabe
eröffnet werden, leitet der Seminarvorstand. Die schriftliche
Prüfung beginnt am 10. Juli, oder wenn auf diesen Tag ein
Samstag oder Sonntag fällt, am 12. oder 11. Juli und dauert
1 Tage. Dieselbe umfaßt:
am ersten Prüfungstage
bormittags von 8—12 Uhr einen deutschen Aufsatz;
nachmittags von 3—56 Uhr Fragen aus der Religionslehre und bei
Lehrerseminarien auch aus dem niederen Kirchendienst;
am zweiten Prüfungstage
vormittags von 8—11 Uhr Aufgaben aus der Arithmetik und
Raumlehre,
nachmittags von 3—5 Uhr Fragen aus der Geographie und Geschichte,
von 5—6 Uhr Fragen aus der Landwirtschaft (für
Lehrerseminarien);
am dritten Prüfungstage
vormittags von 82ÿ11 Uhr Fragen aus der Erziehungs- und Un—
terrichtskunde,
nachmittags von 2—4 Uhr Fragen aus der Naturkunde,
—W
Lehrerseminarien; eine weibliche Handarbeit für Lehrer—
innenseminarien;
am vierten Prüfungstage
von 8—-10 Uhr Aufgaben aus der Harmonielehre für
Lehrerseminarien, eine Übersetzung aus dem Deutschen
ins Französische für Lehrerinnenseminarien,
von 10—12 Uhr Fragen aus der Systematik und Me—
thodik des Turnens,
nachmittags von Z—6 Uhr eine Aufgabe aus dem Zeichnen.
Die schriftliche Prüfung wird regelmäßig durch einen prüfungs—
freien Tag unterbrochen.
Die Probearbeiten sind sofort zu korrigieren und zu zensieren
und hat ein Mitglied der Prüfungskommission die Nachzensur vor⸗
zunehmen. Die Noten sind endgiltig von der Prüfungskommission fest—
zustellen.