Metadaten: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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zeweihten Elemente in den Sakramentshäuschen ein Adiaphoron sei, 
ist die Anschauung Osianders, welche er schon in einem vom Rat 
eingeforderten Gutachten vom 2. Februar 1526 „von den Ceremonien“ 
vertrat 1): „der ander anstoss ist das ettlich meinen, man soll das 
heilig Sakrament nicht einsperren vynnd vber die gassen tragen. Die 
ceden auch fein yund gantz recht. Denn es ist zur apostell zeit 
auch nicht eingesperret noch vmbgetragen worden. Doch muss man 
Erstlich bekennen, das einsperren vnnd vmbtragen nicht verpotten, 
sondern frey gelassen ist, darumb, mag mans wol behalten, da mit 
man es den kranken pringt, wenn sie das begern, man mag es aber 
auch wohl nicht behaltenn, sonder bei den kranckenn vonn neuem 
consecrieren. Vnnd das were auch das beste . . Derhalbenn so vil 
ann vnns ligt, wollenn wirs nicht einsperren noch vmbtragenn. Es 
sein aber ettlich schwach Im glauben, die doch getrauen Christus 
sei ir erloser, aber dennoch, aus schwachheit nicht begreyffenn, das 
es recht sei, wen man dem Laien das sakrament in beider gestalt 
gibt, oder das mans In seinem Hauß vor seinem angesicht conseerir 
vnnd handel. Dieweil sie es aber für vnrecht haltenn, kann man 
sie nicht darzu treiben, sonnder soll sie bei dem lassenn bleiben, 
das sie für recht haltenn, bis sie es besser lernen.“ Sleupner 
dagegen in seinem gleichzeitigen Gutachten: „Von den: Abgethanen 
misbrauchen Vnd auffgerichten gotsdiensten etc.“ (Manuscriptband) 
spricht sich aus: „Darum thun diejenigen gottlose, die des Worts 
bericht und das Sakrament gleichwol einsperren, Kerzlein davor 
brennen, . oder als eine leibliche Speise und apothekrische Arznei 
in einer Baxen über die Gassen tragen“. | 
Dass Osiander, wie gern . behauptet wird, der Redaktor.resp. 
Verfasser. der Visitationsartikel ist, hat wohl viel Wahrscheinlichkeit 
für sich, ist aber mit Evidenz nicht zu beweisen. Unbestreitbar ist, 
dass dieselben :in ihrer kurzen, knappen Fassung, welche sie als 
Lehrartikel ungemein brauchbar macht, seiner Feder würdig wären. 
Nachdem ‘die nürnberger Lehrartikel verlesen und ohne weitere 
Beratung angenommen worden waren, reichten die Ansbacher Theo- 
logen den auf Befehl des Markgrafen von ihnen verfassten Visitations- 
1) Spengler’scher Manuseriptband in der nürnberger Pfarrbibliothek.
	        
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