Volltext: Die Intestaterbfolge nach Nürnberger Recht

$ 1, Siteratur des Nürnberger SHnteftaterbredt5, 7 
Bd. XXX S. 243 u. fg. Allgemeine Gütergemein- 
jchaft der bayerijchen Statuten. 
Bd. XLIV S. 425, Zujammenftelung der in den 
Abhandlungen der Bl. fi RAY. und in oberftridhterlichen 
Präjudizien enthaltenen Rechtsläße der Nürnberger KRefor- 
mation. 
Bd. LV S. 348 und 353 Haftung der Cheirau in 
Semwerbschen nad Nürnberger Recht. 
X. Ergänzungsband S. 241. Erbrecht der unehelichen 
Kinder. 
XI. Eraänzungsband S. 177 die vertragsmäßige Ein: 
jührung des Konfolidationsprinzips im Nürnberger ebelichen 
Süterrecht. 
32, Beitichrift des Anmaltzverein in Bayern Jahrgang 
1861 bis 1877 herausgegeben von Advokat Nidermaier in 
Nürnberg, die weiteren Jahrgänge bis 1884 Nr. 15 — 
jeitdem ging die Beitihrift ein — von Advokat Dr. Seuft 
in Fürth unter Mitwirkung des Advokaten Gunzenhäufer 
„benda. 
Hervorzuheben ijft darauz die Abhandlung über ehe: 
liches Güterredht nach Nürnberger Recht DS. XVIT €, 32i 
u. fg. und 
Bd. XX S. 91 und 222 zur Gejebeöftatiftif von 
Steinbihl. 
38 Die unter Aufficht und Mitwirkung des £. Iuftiz- 
minifterium® herausgegebene Zeitichrift für Gejeggebung und 
Rechtspflege des Königreichs Bayern, bheziehungSweije Die 
unter Auflicht und Leitung des £ Suftizminifteriums heraus:
	        
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