Volltext: Zur Feier des fünfzigjährigen Bestandes der Kgl. Kreis-Realschule in Nürnberg

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Kunstschule als selbst bestehendes Institut aufgehoben und als 
Zeichnungsschule mit der neuzugründenden Gewerbschule verbunden 
werden. Als jährliche Unterhaltungsmittel für die Anstalt und die 
zu ihr in Verbindung gesetzte polytechnische Schule gab Referent 
die Summe von 18,800 fl. an, welche aus Beiträgen des Staats 
und des Kreises, der Industriegesellschaft in Nürnberg, der Stadt— 
zemeinde, aus dem Schulgeld und den Zinsen einzelner Stiftungen 
aufgebracht werden sollte. 
Im Verlaufe der weiteren Beratung zeigte es sich aber, daß 
die leitenden Persönlichkeiten des Nürnberger Schulwesens und 
des Magistrates in verschiedenen Fragen wesentlich anderer An— 
schauung waren, namentlich gab die projektierte Verschmelzung der 
Bürgerschule mit der neu zu gründenden Anstalt Veranlassung zu 
lebhaften Debatten. Man erkannte an, daß die Gewerbschule in 
hrer Einrichtung und ihrem Schwerpunkte behufs theoretischer und 
praktischer Heranbildung tüchtiger Gewerbsleute einem großen Teil 
der Nürnberger Bevölkerung, namentlich dem künftigen Handwerker 
zum Segen gereiche, aber auf der andern Seite wünschte man 
auch nicht ein Institut aufgelöst zu sehen, das im Gegensatz zur 
Gewerbschule als eine reine Realschule mit vorherrschendem lin— 
zuistischem Unterricht erschien und namentlich dem zukünftigen 
Kaufmann eine höhere allgemeine Bildung gewähre. So waren 
die Meinungen geteilt. Während Bürgermeister Binder und In— 
pektor Scharrer energisch für die Erhaltung der Bürgerschule ein— 
raten, sprach sich Rektor Roth für die Aufhebung derselben aus, 
um so mehr als in der Bürgerschule manche fremdartige Elemente 
gelehrt würden, welche besser auszuscheiden seien, wie die lateinische 
Sprache, während die übrigen Fächer angemessener in Verbindung 
gesetzt und so einheitlicher ihre Bildungskraft äußern könnten. 
Direktor Mönnich kam auf sein früheres dem Magistrate erstattetes 
umfassendes Gutachten zurück, indem er bekennt, daß unter Vor— 
aussetzung der Integrität jener charakteristischen Eigentümlichkeit 
der Bürgerschule, nämlich der Pflege fremder Sprachen, die Er— 
richtung einer Kreisgewerbschule thunlich, ja ersprießlich sei. Man 
behalte zu diesem Behufe vor allen Dingen die beiden untern 
Kurse der höheren Bürgerschule für Schüler von 10412 Jahren 
hei und erweitere die beiden oberen in der jetzigen Oberklasse der
	        
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