Volltext: Fünfzig Jahre Mitgliedschaft Nürnberg im Verband der Deutschen Buchdrucker

für ganz Deutschland gegründet, welcher mit Jeinen Zweigvereinen unter den 
Sutenbergbund sich einreihte. Die Organisation dieses Nürnberger Hauptvereins, 
sowie die Vegelung seiner Geschäftsverhältnisse sollten der Zukunft vorbehalten 
bleiben, und vorderhand vor allem die Gründung gegenseitiger Unterstützungs— 
kassen ins Leben gerufen werden, zu welchem Werke der Vorstand des Vereins, 
Seorg Hassel, die ganze Kraft seiner Tätigkeit verwandte, was sich auch an 
den ersprießlichen Erfolgen seiner rastlosen Bemühungen deutlich erkennen ließ. 
In diese Wirksamkeit trat hemmend das Vereinsgesetz vom 26. Februar 1850, und 
Ha)Jjel fühlte wohl heraus, daß das Bestehen des Vereins und eine orgauische 
Sliederung desselben nicht mehr recht möglich sei, weshalb er die Auflösung des 
Vereins, der ohnehin nicht offiziell angezeigt, sondern blos beim J. Bürgermeister 
Dr. Binder brevi manu angemeldet war, alsbald herbeiführte. Diese Auf— 
löfung war jedoch nicht sogleich zu bewerkstelligen, und es ging derselben eine weit— 
läufige Korrespondenz nach allen Seiten hin voraus, so daß erst am 1). Mai 1850 
die positive und faktische Auflösung erfolgen konnte. Aus diesen verschiedenen 
Korrespondenzen nun, die, wie es die Vatur der Sache nicht anders ergeben kann, 
erst nach der Sanktion des Vereinsgesetzes entstanden waren, und aus späteren 
Mitteilungen der Fentral-Vorstände folgerte die Staatsbehörde ein absicht— 
liches heimliches Fortbestehen des Gutenbergbundes, welcher vom k. 
Staatsministerium als ein politischer Verein erachtet worden ist, und begründete 
daraufhin ihre Anklage, indem sie die wirkliche Auflösung als eine nur scheinbare 
dezeichnete. 
Der Beklagte Hassel vereinigte während der ganzen Verhandlung Bescheiden— 
heit mit dem Grade von Selbstgefühl, der redliches Wollen stets begleitet. Sein 
Responsorium wie seine Verteidigung hielt durchaus die Mitte überzeugender 
Stärke und das Bewußtsein, daß der Verein nur Gutes und nichts als dieses ge— 
wollt. Die längere Fassung seiner Verteidigungsrede blieb auch nicht ohne sicht-— 
liche Wirkung auf das Publikum, namentlich erregte die klare und ergreifende 
Auseinandersetzung der Entstehungsgeschichte des Vereins (Siehe Anhang: Die 
Entstehung und das Wesen des Gutenberg-Bundes.) allgemeine Teilnahme und als 
Hassel auf den Punkt kam, daß er bei Gründung der Unterstützungskassen nur in 
gesetzlichem Sinne gehandelt habe, und daß das Gute dieser Gründung jedermann 
einsehen müsse, widersprach auch der k. Staatsanwalt diesem aufgestellten Satze 
nicht im Mindesten. 
Der Angeklagte Thiem war Vorstand des Zweigvereins in Erlangen und 
sein zweites Veat lautete dahin, daß trotz eines erlassenen Verbotes gegen einen 
öffentlichen Aufzug der Buchdrucker-öonnung derselbe dennoch abgehalten worden 
sei, wogegen Thiem behauptet, zweimal von diesem öffentlichen Aufzuge abge— 
mahnt zu haben. Diese interessante Sitzung währte von morgens 8 bis4 Uhr und 
von 3 bis ꝰ Uhr bei immer vollem Gerichtssaale, ein Zeichen, welche Teilnahme der— 
selben geschentt wurde. Am Ende der Sitzung beantragte der kgl. Staatsanwalt 
Dr. Meier für den Angeklagten Hassel 4 Wochen, für den Angeklagten Thiem 
6 Wochen. Der Gerichtshof verurteilte den Faktor Hassel zu so fl., den Buch— 
druckergehilfen Thiem zu 12 fl. Geldbuße wegen Uebertretung des 814 des Ver— 
einsgesetzes. Letzterer noch im realen Zusammenflusse der Uebertretung der 884 
und 22 desselben Gosetzes. 
Der Gutenberg-Bund hatte aufgehört zu existieren, doch wurde der 
durch ihn mächtig angeregte kollegiale Sinn der Buchdruckergehilfen und 
das erweckte Interesse für die Pflege des gegenseitigen Unterstützungswesens 
keineswegs erstickt, hatte sich doch das Bedürfnis nach Vereinigung der 
Buchdrucker zur Sicherung der Existenz durch die Jahrhunderte hindurch 
erhalten. 
J
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.