Anno 180 den 5. Januar wurde
Herr Johann Adam Brügel in Ansbach
deu der hiesigen Gesellschaft als Buchdrucker aufgedungen, losgesprochen, postuliert
und sogleich zum Prinzipal gemacht. Die Beamten dabei waren:
Zeugen: Herr Paul Jonathan Felßecker, p. A. Vorgeher,
Georg Michael Mann, p. A. Vorgeher.
Depositor: Johann Friedrich Loos, Ladengesell,
Knecht: Michael Schütz, Ladengesell,
dehrmeister: Johann Michael Milbrandt.
Das Symbolum Typographicum war:
Kunst, Wissenschaft und Fleiß zieren Jedermann.
JFu seinem Lehrherrn wurde gewählt der dermalige ältere Vorgeher Herr Paul
Jonathan Felßecker. Das Certifikat unterschrieb:
Herr Paul Jonathan Felhecker
Seorg Michael Mann Borseher
Johann Friedrich Loos
Johann Andreas Schütz Ahesoren.
Dafür entrichtete Herr Brügel 150 fl. Rheinisch. Verteilt wurden solche:
Denen 6 Herren à 3fl. 30 Kr. .. fl. 2). -
53 Kunstglieder à 18/4 fl.. 92.45
Ellinger in depot. 1.45
Denen 3 Beamten à fl.. 3.-
Fungen. -.30
Certifikat und Simmer. 6. -
In die Kasse kamen. —WW 25.-
5. fl. 150. -
Die Kosten des Postulierens wurden jedenfalls nach den finanziellen
Veranlagungen der betreffenden Kunstjünger bemessen, wahrscheinlicher ist
jedoch, daß diejenigen, die in den Prinzipalsstand traten, höhere Aufwend—
ungen für die Zeremonie des Postulierens machen mußten. Genauere An—⸗
gaben hierüber fehlen jedoch.
Im Jahre 1804 wurde von der Regierung in Bauern das Postulat
aufgehoben; in anderen Bundesstaaten war es schon oder es wurde kurz
nachdem zu Grabe getragen, in Berlin schließlich erst 1808.
Im Jahre 1540 waren in Vürnberg 4 DPruckereien, 16040 jedoch nur 3.
Die Buchdrucker Nürnbergs mußten allzeit schwören, daß ihre Zahl auf
sechs beschränkt bleiben solle; gieichwohl waren ihrer mehr. Um 1715
zählte Nürnberg, nach Th. Welzenbachs „Geschichte der Buchdruckerkunst
im ehemaligen Herzogtum Franken und in benachbarten Städten“, acht Offi—
zinen mit mehr als s00 Mitgliedern (Beschäftigten). Dieselben hielten
rühmlich auf die Kunstverordnungen und »Gebräuche und richteten besonders
ein scharfes Augenmerk auf Winkeldruckereien und Lehrlingswesen, wobei
ihnen die vom Vate der Stadt Nürnberg frühzeitig erteilte und am 7. Fe—
Früor 1673 erneuerte und erläuterte BuchdruckerzOrdnung sowie kaiserliche
Sebote (z. B. das vom 23. Alärz 16088 an den Vat erlassene: alle einge—
schlichenen heimlichen — Winkel-⸗ — Druckereien abzuschaffen, abzustrafen,
auf eine gewisse Anzahl zu restringiren leinschränken], auch allen Ernstes da—