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IV. Polizeiverwaltung.)
1. Sicherheitspolizei.
Dienstkommando. Siehe darüber Verwaltungsbericht 1907 S. 197. ÄAnderungen
sind im Berichtsjahre nicht eingetreten, jedoch wurden dem Dienstkommando 2 weitere
Hilfskräfte (1 Funktionär und 1 Assistent) zugewiesen.
Personal der Schutzmannschaft. Nach umfangreichen und eingehenden Erhebungen
wurden durch den zur Vorberatung der Vermehrung der Schutzmannschaft eingesetzten Ausschuß
folgende Punkte festgelegt:
a) Die Besetzung der Runden und Posten mit drei Nummern (anstatt wie bisher mit
zwei) wird grundsätzlich genehmigt; die zur Durchführung dieser Maßregel erforder—
liche Vermehrung der Schutzmannschaft soll auf 3 FJahre verteilt werden.
Im JFahre 1010 ist zu diesem Zwecke eine Vermehrung um 2 Wachtmeister und 36
Schutzleute vorzunehmen.
Die bisherige regelmäßige alljährliche Vermehrung der Schutzmannschaft um 8 Mann
soll neben der künftig für die Neuregelung des Dienstes erforderlichen Vermehrung
weiterhin bestehen bleiben und alljährlich eintreten.
Die berittene Schutzmannschaft ist um 4 Schutzleute zu vermehren; zur Pflege der
Pferde wird ein weiterer Pferdewärter angestellt.
Als Vorrückungsstellen für ältere Schutzleute sind 8 Sergeantenstellen zu schaffen,
welche mit solchen Schutzleuten zu besetzen sind, die zur selbständigen Dienstesleistung
als Stellvertreter der Wachtmeister verwendet werden können.
Der Kanzlei des Dienstkommandos sind 2 weitere Hilfskräfte (Funktionäre oder
Schreiber) zuzuteilen.
Die Hilfsschutzleute kommen insoweit in Wegfall, als dies durch die Vermehrung der
Schutzmannschaft zur Neuregelung des Dienstes tunlich ist.
Diese Vorschläge des Ausschusses wurden durch Beschlüsse der städtischen Kollegien ge—
nehmigt.
Am 1. Januar wurde die Schutzmannschaft um 8 Mann, am 1. Juni um 14 Mann und
am 1. Oktober um 8 Sergeanten und 28 Mann vermehrt. Die Vermehrung der berittenen
Schutzleute erfolgte am 1. September.
Die 8 Sergeanten wurden zu je 2 den mit der größten Zahl von Schutzeuten
besetzten Wachen III, XI, XII, XIII zugeteilt. Sie leisten den Dienst mit A stündiger
Ablösung von morgens 7 Uhr bis morgens 7 Uhr, mit einer Mittagspause von 156 Stunden,
und haben nach 24 Stunden Dienst 24 Stunden frei. Als Auszeichnung wurde ihnen der kleine
Auszeichnungsknopf verliehen. Sie sind Untergebene der Wachtmeister, aber Vorgesetzte der
Schutzmannschaft und haben die Wachtmeister im ganzen Umfange ihres Dienstbereiches in der
Aufsicht über die Schutzleute, insbesondere im Wachtdienste zu unterstützen, die anfallenden
Dienstgeschäfte auf den Wachen unter Aufsicht der Wachtmeister vorschriftsmäßig zu erledigen
oder durch die Schutzmannschaft erledigen zu lassen, die Bücher und Listen zu führen, die Wacht—
meister zu vertreten, an der Nachschau der Runden und Posten teilzunehmen, dem Publikum
Auskünfte zu erteilen usw.
1) Allgemeines über die Polizeiverwaltung siehe Verwaltungsbericht 1907 S. 196.