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wurde. Die öffentliche Bekanntmachung der 
Verlobung, nämlich der Handschlag, wird darin 
Lautmerung genannt. 
Die Brautleute pflegten in dem vierzehn— 
ten und fuͤnfzehnten Jahrhundert mit den Stadt⸗ 
pfeisern Nachts ihren Freunden zu hofiren, 
das heißt ein Stäudchen zu bringen. 
Der Ehering hieß Mahelring (Gemahl— 
ring.) Die Trinkbecher hießen Kopfen und 
Scheuren. Der Tanzlader, welcher die 
Hochzeitgäste einlud, hatte auch den Henge— 
lein (Lobsprecher) und noch zwei bis drei Be— 
gleiter bei sich. Der Tanzlador und sämmtliche 
Begleiter waren zu Pferde. 
Das Trinkgeld, welches jeder Gast 
in die Küche gab, bestand damals in zwei 
Pfenningen. 
Unter den Speisen kommen vor: Rebhüh— 
ner, Haselhühner, Fasanen (vaßhun) Nor— 
hahnen, gebackene Gruntl, Kugelhaube, 
Lachs, Lerchen, oder Gretle, oder Spießvögel, 
Pirkhennen, Pfaien (Pfaben), Kapaunen,
	        
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