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wurde. Die öffentliche Bekanntmachung der
Verlobung, nämlich der Handschlag, wird darin
Lautmerung genannt.
Die Brautleute pflegten in dem vierzehn—
ten und fuͤnfzehnten Jahrhundert mit den Stadt⸗
pfeisern Nachts ihren Freunden zu hofiren,
das heißt ein Stäudchen zu bringen.
Der Ehering hieß Mahelring (Gemahl—
ring.) Die Trinkbecher hießen Kopfen und
Scheuren. Der Tanzlader, welcher die
Hochzeitgäste einlud, hatte auch den Henge—
lein (Lobsprecher) und noch zwei bis drei Be—
gleiter bei sich. Der Tanzlador und sämmtliche
Begleiter waren zu Pferde.
Das Trinkgeld, welches jeder Gast
in die Küche gab, bestand damals in zwei
Pfenningen.
Unter den Speisen kommen vor: Rebhüh—
ner, Haselhühner, Fasanen (vaßhun) Nor—
hahnen, gebackene Gruntl, Kugelhaube,
Lachs, Lerchen, oder Gretle, oder Spießvögel,
Pirkhennen, Pfaien (Pfaben), Kapaunen,