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weil ji) die Zahl der nicht fofort zur Schlachtung fommenben Schweine |chmer
Feitftellen 1äßt.
(3 wurden beifpieläweije vom 23. bis 28. Movenıber 1885 gefchlachtet :
Montag . . 61 Schweine
Dienftag . . 230 .
Ditittwod . 242
Donnerftag . 306
Sreitag . . 147
Samftag . . 184 „
alfo an den legten 3 Tagen der genannten Woche zufammen 637 Schweine,
63 mußten demnach, da. am Mittwoch der lebte Schweinemarkt Diefer
Woche ftattfand, mindeftenz 600 Schweine vom Mittiwod) bis Samftag eingeftellt
heziehungSweije in den einzelnen Ställen der Wirte und Meßger in der Stadt
aufbewahrt bleiben. Auch die neueren Erhebungen ergeben daS gleiche RMefultat.
5 werben gegenwärtig wöchentlich nahezu 1200 Schweine hier gefchlachtet. Die
Dülfte derjelben Kommt an den erften 3 Wochentagen zur Schlachtung. Die
Hauptfchlachttage aber find die Donnerftage unvy Sanıftage. Auf fie entfällt die
andere Hülfte der Wochenfchlachtung und dürfte demnach obige Bedlirkniäziffer
keinesfalls zu hoch gegriffen fein.
3. Der Stall foll mit feitlicher Beleuchtung, womöglich nur vom Schladhthof
aus, hergeftellt und durch Wände in verfchiedene Abteilungen getrennt werden.
Sur die ganze Stallanlage ift ein Längsgang vorzujehen, der in den Wänden
der einzelnen Abteilungen dur Ihiüren abzufchließen ift. FIede Abteilung ift
aurch einen Gang in zwei Hälften zu teilen und mit Buchten zu verfehen. Die
Buchten follen von Holz fein, eigene Thliven und Barren befigen. Al Vaufter
‚ind, abgefehen von dem BVerjchluffe, der hier einfacher Hergeftellt werden Kann,
die Buchten der Borftenviehhalle des Viehhofes zu nehmen. 3 ift glatter Boden:
oeleg mit linker zu wählen und Wafferfpllung vorzufehen.
4. Im Stalle oder durch einen Anbau find 2 Räume für den Aufenthalt
on Schlachthofbebienfteten, für weldhe im Falle der Ablehnung der Stallung
anderweit gejorgt werden müßte, und eine Mehlkammer zu befchaffen. Ferner ift
in fleiner Futterboden zur Unterbringung von Stroh und nach dem Viehhof zu
au) ein Düngerplag, wie bei dem Keinviehftall, vorzufehen. Aug ift für
Zufleitultg vonmı Warmwaifer an irgend einer Stelle zu foraen.
VL Suttelei.
1. Die Erridhtung einer eigenen Kuttelei im Schlachthofe ift, wie Ihon
as Programm von 1880 anerkannt hat, eine unbedingte Notwendigkeit, da Jonft
das Süäubern der Eingeweide in den Wohnungen der Kuttler u. |}. ww. vorge:
nommen werden müßte, was aus fanitären Gründen vermieden werden {ol. Da
Hier die Sinrichtung befteht, daß fänıtliche Singemweide vom Sroßvieh fofort nach
der Schlachtung dur eigene Gewerbäleute, Kuttler, zur weiteren Bearbeitung
übernommen werden, {fo ift nur für den Bedarf diefer Kuttler Vorforge 3zU
treffen. In der Kuttelei fol Übrigens nur das Säubern und Brühen der
Wampen des Groß- und KleinviehesS, der Ochfenmäuler;, dann: der Ochjen- und
Rälberfüße. ftattfinden. Das Sieden und die weitere Zubereitung Ddiefer Kuttel-
maren darf darin nicht gefchehen, Jondern ift in NMebereinftimmung mit dem
Programme von 1880 von den Kuttlern außerhalb des Schlachthofes vorzunehmen.
Da hier 15 Grobkuttler und vier Kleinkuttler ihr SGejdhäüft betreiben, von denen
zritere vornehmlich) die NMebennukgungen der größeren Rindviehltlicke, legtere jene
»er Rälber bearbeiten und verfchleiken, fo dürfte eS zunächft ausreichen, wenn in