Volltext: Programm für Anlage und Ausbau des städtischen Schlachthofes zu Nürnberg

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weil ji) die Zahl der nicht fofort zur Schlachtung fommenben Schweine |chmer 
Feitftellen 1äßt. 
(3 wurden beifpieläweije vom 23. bis 28. Movenıber 1885 gefchlachtet : 
Montag . . 61 Schweine 
Dienftag . . 230 . 
Ditittwod . 242 
Donnerftag . 306 
Sreitag . . 147 
Samftag . . 184 „ 
alfo an den legten 3 Tagen der genannten Woche zufammen 637 Schweine, 
63 mußten demnach, da. am Mittwoch der lebte Schweinemarkt Diefer 
Woche ftattfand, mindeftenz 600 Schweine vom Mittiwod) bis Samftag eingeftellt 
heziehungSweije in den einzelnen Ställen der Wirte und Meßger in der Stadt 
aufbewahrt bleiben. Auch die neueren Erhebungen ergeben daS gleiche RMefultat. 
5 werben gegenwärtig wöchentlich nahezu 1200 Schweine hier gefchlachtet. Die 
Dülfte derjelben Kommt an den erften 3 Wochentagen zur Schlachtung. Die 
Hauptfchlachttage aber find die Donnerftage unvy Sanıftage. Auf fie entfällt die 
andere Hülfte der Wochenfchlachtung und dürfte demnach obige Bedlirkniäziffer 
keinesfalls zu hoch gegriffen fein. 
3. Der Stall foll mit feitlicher Beleuchtung, womöglich nur vom Schladhthof 
aus, hergeftellt und durch Wände in verfchiedene Abteilungen getrennt werden. 
Sur die ganze Stallanlage ift ein Längsgang vorzujehen, der in den Wänden 
der einzelnen Abteilungen dur Ihiüren abzufchließen ift. FIede Abteilung ift 
aurch einen Gang in zwei Hälften zu teilen und mit Buchten zu verfehen. Die 
Buchten follen von Holz fein, eigene Thliven und Barren befigen. Al Vaufter 
‚ind, abgefehen von dem BVerjchluffe, der hier einfacher Hergeftellt werden Kann, 
die Buchten der Borftenviehhalle des Viehhofes zu nehmen. 3 ift glatter Boden: 
oeleg mit linker zu wählen und Wafferfpllung vorzufehen. 
4. Im Stalle oder durch einen Anbau find 2 Räume für den Aufenthalt 
on Schlachthofbebienfteten, für weldhe im Falle der Ablehnung der Stallung 
anderweit gejorgt werden müßte, und eine Mehlkammer zu befchaffen. Ferner ift 
in fleiner Futterboden zur Unterbringung von Stroh und nach dem Viehhof zu 
au) ein Düngerplag, wie bei dem Keinviehftall, vorzufehen. Aug ift für 
Zufleitultg vonmı Warmwaifer an irgend einer Stelle zu foraen. 
VL Suttelei. 
1. Die Erridhtung einer eigenen Kuttelei im Schlachthofe ift, wie Ihon 
as Programm von 1880 anerkannt hat, eine unbedingte Notwendigkeit, da Jonft 
das Süäubern der Eingeweide in den Wohnungen der Kuttler u. |}. ww. vorge: 
nommen werden müßte, was aus fanitären Gründen vermieden werden {ol. Da 
Hier die Sinrichtung befteht, daß fänıtliche Singemweide vom Sroßvieh fofort nach 
der Schlachtung dur eigene Gewerbäleute, Kuttler, zur weiteren Bearbeitung 
übernommen werden, {fo ift nur für den Bedarf diefer Kuttler Vorforge 3zU 
treffen. In der Kuttelei fol Übrigens nur das Säubern und Brühen der 
Wampen des Groß- und KleinviehesS, der Ochfenmäuler;, dann: der Ochjen- und 
Rälberfüße. ftattfinden. Das Sieden und die weitere Zubereitung Ddiefer Kuttel- 
maren darf darin nicht gefchehen, Jondern ift in NMebereinftimmung mit dem 
Programme von 1880 von den Kuttlern außerhalb des Schlachthofes vorzunehmen. 
Da hier 15 Grobkuttler und vier Kleinkuttler ihr SGejdhäüft betreiben, von denen 
zritere vornehmlich) die NMebennukgungen der größeren Rindviehltlicke, legtere jene 
»er Rälber bearbeiten und verfchleiken, fo dürfte eS zunächft ausreichen, wenn in
	        
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