Full text: Ortspolizeiliche Vorschriften und Gebühren-Ordnungen, den Betrieb des Vieh- und Schlachthofes der Stadt Nürnberg und die Vornahme von Schlachtungen außerhalb desselben betreffend

Bekanntnmachung. 
Belreff: Die ortspolizeilichen Vorschriften 
über den Nürnberger Vieh- und 
Schlachthof. 
Mit Bezugnahme auf die in den Nummern 
89, 90, 91 und 92 des Amtsblattes der Stadt 
Nürnberg pro 1892 geschehene Veröffentlichung 
der vom unterfertigten Stadtmagistrat unterm 
22. Juli l. Irs. erlassenen ortspolizeilichen Vor⸗ 
schriften, betreffend die Benühung des Nürnberger 
Vieh- und Schlachthofes, die Gebührenordnung 
für den Vieh- und Schlachthof sowie die Freibank— 
ordnung, wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß 
gebracht, daß der Magistrat in seiner heutigen 
Sitzung beschlossen hat, die sämmtlichen Vor— 
schriften am 
Montag den 22. August l. Irs. 
in Wirksamkeit treten zu lassen. 
Von diesem Tage ab sind alle hieher be— 
züglichen anderweiten ortsvpolizeilichen Vorschriften 
aufgehoben. 
Nürnberg, den 19. August 1892. 
Stadtmagistrat. 
v. Seiler. 
E.Nr. 31155/II.
	        
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