Bekanntnmachung.
Belreff: Die ortspolizeilichen Vorschriften
über den Nürnberger Vieh- und
Schlachthof.
Mit Bezugnahme auf die in den Nummern
89, 90, 91 und 92 des Amtsblattes der Stadt
Nürnberg pro 1892 geschehene Veröffentlichung
der vom unterfertigten Stadtmagistrat unterm
22. Juli l. Irs. erlassenen ortspolizeilichen Vor⸗
schriften, betreffend die Benühung des Nürnberger
Vieh- und Schlachthofes, die Gebührenordnung
für den Vieh- und Schlachthof sowie die Freibank—
ordnung, wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß
gebracht, daß der Magistrat in seiner heutigen
Sitzung beschlossen hat, die sämmtlichen Vor—
schriften am
Montag den 22. August l. Irs.
in Wirksamkeit treten zu lassen.
Von diesem Tage ab sind alle hieher be—
züglichen anderweiten ortsvpolizeilichen Vorschriften
aufgehoben.
Nürnberg, den 19. August 1892.
Stadtmagistrat.
v. Seiler.
E.Nr. 31155/II.