Inhaltsverzeichnis: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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werde keinerlei Abkommen zustimmen, und Friedrich der 
Grosse sprach‘ sich kurz nach seinem Regierungsantritt im 
nämlichen Sinne aus:! die Besprechungen müssten abge- 
brochen werden. Auch Friedrich nahm sich häufig der 
fränkischen Schwäger und Neffen an und genoss bei ihnen 
hohes Ansehen. Ein Vertrag, in welchem die beiden 
fränkischen Linien sich 1752 zur Schlichtung der noch 
schwebenden Irrungen wie zur Förderung des Wohl- 
standes beider fürstlicher Häuser verpflichteten, wurde 
jem Könige zur Genehmigung vorgelegt.? Noch deut- 
licher wird das Einverständnis der Kur- und der fürst- 
ichen Linie durch die Vereinbarung über die Erbfolge aus 
dem nämlichen Jahre bezeichnet. Ein Hausvertrag ver- 
bürgte, dass, falls von den damals regierenden Linien der 
Dynastie zwei ausstürben, alle Hauslande unter dem Herr- 
scher der dritten Linie und dessen Primogenitur vereinigt 
bleiben sollten.? Nach Beendigung des siebenjährigen 
Krieges, während dessen die Markgrafen zu Oesterreich 
hielten, wurden sie bald wieder dem Könige zugeführt. 
Besonders der letzte Markgraf, Karl Alexander, that alles, 
am das Einvernehmen mit dem von ihm persönlich sehr 
verehrten Oheim zu erhalten.‘ Mehrmals besuchte er den 
grossen Fürsten,® Einen Vertrag, den er als Herr der 
westfälischen Grafschaft Sayn mit dem Kurfürsten von 
Hannover als dem Erben der Grafschaft schloss, unterwarf 
I. Schreiben der beiden Könige d. d. Berlin 20. März 1740 
a, Juni 1740. Bericht Wipprechts vom 24. Febr. 1792. 
2. Archiv für Geschichte u. Altertumskunde von Oberfranken 
IL (1845), 94- 
3. Schulze: Hausgesetze IIL, 740 ff. ; 
4. S. dazu D. Kerler in: Forschungen zur Brandenburgischen 
and Preussischen Geschichte. VII (1894), 210. 
5. 1753, 1766, 1769, 1772: Julius Meyer: Beiträge zur Geschichte 
der Ansbach und Bayreuther Lande (1885), 184. — A. Ritter von 
Arneth: Geschichte Maria Theresias V1III (1877), 180.
	        
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