Full text: Nürnberg und seine Merkwürdigkeiten

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den Vorsitz führt, und einem rechtskundigen Sekretär; dann ein 
kgl. Handelsgericht, zum Theil aus Juristen, zum Theil aus 
praktischen Kaufleuten zusammengesetzt. Diese beiden Gerichte 
schlichten in erster Instanz kaufmännische Streithändel in ver— 
haltnißmäßig kurzen Terminen in mündlichem Verfahren. Letzte 
Instanz ist das kgl. Handelsappellationsgericht, zusammengesetzt 
aus dem Kreis- und Stadtgerichtsdirektor, drei rechtskundigen 
und fünf technischen Afsessoren. Daß auch die Wechselstreitigkei— 
ten vor diese Gerichte gehören, liegt in der Natur der Sache. 
Niederlassungen, Anstellungen von Sensalen, Mäcklern, Guͤter— 
bestäͤttern zꝛc. ꝛc. gehören in das Ressort der Handelsgerichte, so 
wie sie überhaupt alle Interessen des gesammten Handelsstandes 
als gesetzlich bestimmte Organe vertreten. 
Die Industrie fand in Nürnberg bald auch den Boden 
ihrer Entwicklung, und wenn man das Sprüchwort: „Nürnber— 
ger Tand geht durch's ganze Land“ in's Auge faßt, so foͤrderte 
die industrielle Thatigkeit Nürnbergs den Begehrnissen der ge— 
Jammten civilisirten Welt in die Hände. Die einzelnen Ge— 
werbe entstanden natürlich nur aus den Beduͤrfnissen der Gene— 
rationen, und nach dem Bekanntwerden neuer Erfindungen be— 
maͤchtigten sich ihrer Fleiß und Geschicklichkeit der Arbeiter zur 
praktischen Ausführung . Das Zunftwesen entstand dann als 
spaͤtere Frucht der Handwerksassociationen, und so entschieden 
demselben von der Civilisation der Gegenwart der Krieg erklaͤrt 
wird, so war dasselbe doch in fruüͤherer Zeit eine lobenswerthe 
Einrichtung. Im dreizehnten, noch mehr im vierzehnten Jahr— 
hundert hatten sich eine Menge Gewerbsleute in Nuͤrnberg nie—
	        
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