Metadaten: (1449) 1474-1618 (1633) (1. Band)

593 — 
4121. [1566, IX, 5 b] 2. Dezember 1566: 
Herrn Philipsen, landgrafen zu Hessen, und Rein- 
harten Schencken, hauptmans zu Zigenhaim underschidliche 
schreiben von wegen Angnes Plessin hie arrestirter truhen sol 
man bei den herren hochgelerten beratschlagen. 
4123. [1566, IX, 9 b] 5. Dezember 1566: 
Laux Mayr, den formschneider, sol man zu bürger 
annehmen. 
4123. [1566, IX, 2. Abt. 2 a] 7. Dezember 1566: 
Auf herrn Philipsen, landgrafen zu Hessen, und 
seiner f. g. haubtmans zu Zygenheim abermaln gethane schreiben 
von wegen Angnes Plessin hie arrestirter truhen und der herrn 
hochgelerten darauf verlesenen ratschlag sol man dem rath zu 
Franckfurt umb bericht der sachen schreiben, wie der ratschlag 
vermag. Daneben sol man sich bei den Turisanischen erkun- 
digen, wie es des Villani erben halben geschaffen, ob sie sich 
seiner verlasenschafft annehmen oder nicht. 
4124. [1566, X, 2 b] 28. Dezember 1566: 
Lorenzen Truncken sol man erfordern und seins ge- 
prünnen schlots halben zu rede halten. 
4125. [2. Abt., 3 a] Auf der herrn hochgelerten verlesenen 
ratschlag sol man herrn Philipsen, landgrafen zu Hessen, 
von wegen Angnes Plessin hie arrestirter truhen wider beant- 
worten, wie der ratschlag vermag, und darnach solche antwort 
einen gelerten sehen lassen. 
4126. [1566, X, 6 a] 30. Dezember 1566: 
Lorenzen Truncken, dem goldschmidt, sol man 
von wegen seins geprunnen schlots die straf auflegen. 
4127, [1566, X, 12 a] 3. Januar 1567: 
Den supplicirenden Heinrichen Müller, goldschmidt, 
sol man der geschwornen antwort horen und es dabei pleiben lassen. 
4128. [1566, X, 24 b] 16. Januar 1567: 
Mathesen Zynndten sol man umb die verehrten exem- 
plarien der ungerischen cartha 20 f. hinwider verehren. 
4129, [1566, XII, 2 a] 21. Februar 1567: 
') Zahns Jahrbücher I, 230 (1572), 234 (1567, 1601, 1610). Seine Bürger- 
aufnahme, bei der er die üblichen 4 fl. zahlte, erfolgte am 29. Tanuar 1567 
(Bürgerbuch 1534—1631 Bl. 86 b). 
OQuellenschr. XI. Bd.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.