Volltext: Briefe eines Nürnberger Studenten aus Leipzig und Bologna

Hieronymus und Karl, um, ersterer in den Niederlanden, letzterer 
in Wien bei einem Herren Dienst zu nehmen, und Hans, um 
in Lyon die Kaufmannschaft zu erlernen. Auch unser Christof 
blieb nicht lange in der Vaterstadt. Am 22. Juni 1562 machte 
er sich in Begleitung eines Einspännigen auf den Weg nach 
Speier, um dort in den Dienst des Doktor Abraham Löscher zu 
treten und sich in der Praxis für den juristischen Beruf vorzu- 
bereiten, Im Oktober begab er sich von Speier aus mit Erlaubnis 
seiner Vormünder nach Frankfurt a./M., wohin ihn die bevor- 
stehende Krönung Maximilians zum römischen König zog. Der 
Aufenthalt dortselbst erstreckte sich bis in den Monat Dezember. 
Inzwischen war in Nürnberg am 6. September 1562 die alte 
Yrau Helene Kressin, Christof I. Krefs Witwe, die den Kindern 
ihres Vetters Christof eine getreue mütterliche Freundin gewesen 
war, kinderlos und ohne Hinterlassung eines Testaments ver- 
storben. Die Auseinandersetzung ihres Nachlasses !) machte den 
Vormündern viel zu schaffen und liefs ihnen die Rückkehr ihres 
Mündels nach Nürnberg erwünscht erscheinen. Mit Brief vom 
4. März 1563 erging deshalb die Weisung an Christof Krefs, 
sich zur Ordnung seiner Angelegenheiten in die Heimat zu- 
rückzubegeben. 2) 
!) Das Haus am Obstmarkt, das sie bewohnt hatte, kaufte später, im 
Jahre 1564, Frau Katharina Kreffin von den Erben. (Imhofisches (ie- 
Schlechtsbuch.) 
?) Der Brief der Vormünder lautet, wie folgt: 
Unfern freundtlichen grufs zuvor, lieber fon und vetter, dits unfer 
fchreyben ift allein von wegen, nachdem wir dir gleichwol vor der zeit zu- 
gefchrieben und dich verstendigt haben, welchermafen weylundt die erbar 
frau Helena, defs Ernveften F,L. W. Herrn Chriftoff Kreffen feligen wittib, 
unfer, auch dein lebe mum felige, verruckter zeit in Gott todes verfchieden 
und alfo ab intestato abgangen ift, dieweil fich dannnoch bifs anhero kain 
teftament oder letzter will, den fie aufgericht, oder hinder ir verlaffen hette, 
nit gefunden hat, alfo haben wir vormundere von dein und der andern deiner 
gefchwiftriget als unfer Pflegkinder wegen mit den auch Ernveften F. E. und 
W. herren gedachter frauen feligen hinderlaffen neyften erben, was wir von 
wegen dein und der andern deiner gefchwiftriget nur nothwendig geachtet, 
allerley handlung zu pflegen und derowegen mit inen noch in unerorterter 
handlung fteen, dieweil due dann fo nahe bei der hanndt und ane das 
nichts zu verfaumen haft, hat uns für ratfam und guet angefehen, das due 
dich felbft hieher verfuegeft und neben uns der handlung beywoneft. Dero- 
wegen fo ift unfer freundtlich fynnen vnd beger an dich, das due deine 
fachen daniden dahin richten und was due zubezallen fchuldig daffelbig 
abzalen und dich alsbaldt mit briefszaigern, diefem ainfpenigen, in dem 
namen Gottes erheben und hieher verfuegen wollest. Und nachdem wir dann 
erachten khennen, das due zur abrichtung deffen, was due daniden fchuldig
	        
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