Gemeindevertretung und ⸗Verwaltung.
Vesoldungs- und Vversorgungswesen. Vom Wohnungs geldzus chuß der Beamten
und Lehrer wurden zum Ausgleich der Mietpreissteigerungen und in Übereinstimmung mit
der vom Reich und vom bayerischen Staat getroffenen Regelung mit Wirkung vom J. April
1926 an 95 v. 5. (vorher 85 v. H.) bezahlt, woraus sich Diensteinkommensmehrungen im
Betrage von monatlich 2,60 RA — in der Anfangsstufe der Gruppe J— bis zu 12. - RA
in der Endstufe der Gruppe XIII — ergeben haben. Im übrigen sind die laufenden Be—
züge der Beamten und Lehrer gegenüber dem Stande am Schlusse des Vorjahres unverändert
zeblieben. Aboruck der für die Zeit vom 1. April 1925 bis 31. März 1926 gültig gewesenen
Besoldungstafel, enthaltend die Gesamtbezüge der vollbeschäftigten berufsmäßigen Gemeinde—
beamten und -ehrkräfte, findet sich im Voranschlag für den Gemeindehaushalt der Stadt
Nürnberg für 1926/27 (III. Ceil, Seite 2 und 3). An der Erhöhung des Wohnungsgeld⸗
zuschusses nahmen auch die Beamten und Lehrkräfte im Ruhestande sowie die Witwen und
Waisen von Beamten und Lehrkräften in entsprechendem Ausmaße teil.
Um den unteren Gruppen der Beamtenschaft den Ankauf von Wintervorräten, insbe⸗
sondere von Kartoffeln und Brennstoffen, zu erleichtern, wurden im November 1925 den ver⸗
heirateten Beamten und Lehrkräften der Besoldungsgruppen J bis VI, einschließlich jener im
Ruhestande, entsprechend den für die Landesbeamten getroffenen Bestimmungen auf besonderen
Antrag rückzahlbare, unverzinsliche Darlehen gewährt, und zwar den Verheirateten
hne Kinder bis zum Höchstbetrage von 40.— R.M, den Verheirateten mit Joder 2 Kindern
»is zu 50. — RA und den Verheirateten mit 3 und mehr Kindern bis zu 60. NM. Hin⸗
ichtlich der Cilgung war bestimmt, daß, beginnend mit Februar 1926, fünf gleiche Monats⸗
»eträge an den laufenden Dienstbezügen einbehalten werden; wegen der schwierigen wirtschaft⸗
ichen Lage der Beteiligten mußten dann aber die Raten für Februar und März 1926 von
einem Fünftel auf ein Zehntel des empfangenen Darlehens herabgesetzt werden.
Ende Dezember 1925 bewilligte der Staotrat — wie Reich und Land — eine ein—⸗
nalige Aotzuwendung und zwar für die Beamten, Lehrer und Pensionsempfänger der
Gruppen IAIV in Söhe von einem Viertel und für die der Gruppen V und VI in Söhe von
einem Fünftel des im Einzelfalle für Dezember 1925 zugestandenen Monatsbezugs. Die
Mindestbeträge waren festgesetzt auf 30. — NA für Ledige und Witwen und auf 40. - RAM
für Verheiratete unter Erhöhung um je 5.— R.A für jedes kinderzuschlagsberechtigte Kind.
Ddie Beamten, Lehrkräfte und Pensionsempfänger der Gruppe VII aufwärts waren vom Be—
zug der Notzuwendung ausgenommen.
Zuschüsse zur Durchführung von Heilverfahren (Sanatoriumsaufenthalt, Bade⸗
kuren, Zahnersatz) wurden den Beamten und Lehrkräften in 85 Fällen gewährt.
5. Dienstverhältnisse der städtischen Arbeiter.
Arbeiterstand. Zu Beginn des Rechnungsjahres betrug die Arbeiterzahl 2506 gegen
2440 im letzten Wierteljahr des Rechnungsjahres 1924/25. Dieser Personalstand übersteigt
den vor dem Kriege nur um ein Weniges.
Tarifvertrag. Die allgemeinen Arbeitsbedingungen der in den städtischen Betrieben
beschäftigten Arbeiter wurden infolge der Zugehörigkeit der Stadtgemeinde zu dem Tandes⸗
arbeitgeberverband bayerischer Gemeinden und Gemeindeverbände durch den bayerischen
Bezirksmanteltarif für die Gemeindearbeiter 1925 geregelt. Dieser Bezirksmanteltarif ist
zwischen dem Landesarbeitgeberverband bayerischer Gemeinden und Gemeindeverbände einerseits
und dem Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter, Gau Bayern, sowie dem Zentralverband
der Arbeitnehmer öffentlicher Betriebe und Verwaltungen, Bezirk Bayern, andererseits
abgeschlossen worden. Die Lohnverhältnisse wurden durch die zwischen den genannten Ver⸗
händen abgeschlossenen Lohntarifabbommen vom 12. Mai und 10. September 1925 geregelt.