Volltext: Das k. Realgymnasium zu Nürnberg

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€s wäre nun ein doppelter Weg offen geftanden: Ein 
zähes Sefthalten an dem einmal Gegebenen, auch wenn es Jich 
nicht praftifch erweifen follte, oder ein Beifern und Ändern, 
wenn fich Migßgriffe fühlbar machten. Der leßtere wurde 
eingefchlagen. Schon bei dem erfintaligen Abfolutorium 1868 
wurden die Prüfungsvorfchriften von 1864 einer teilweifen 
Änderung im Sinne einer Milderung in den mathematifchen 
Anforderungen unterzogen. (Refcr. vom 209. uni 1868.) 
Unter dem 10. Zuli 1870 erging Dom Handelsminifterhum 
eine Anfrage an die Rektorate, ob nicht der Unterrichtsftoff In 
Algebra und Geometrie ftatt, wie bisher auf 3 Kurije, beffer 
auf alle 4 Kurfe verteilt werden Fönne. 
Profeffor Munfker führte in feinem Sutachten aus, daß 
die Integralrechnung aus dem £ehrplan zu verbannen, Die 
Analyfis in ihrem Betriebe einzufchränfen, dagegen der Sehr: 
itoff der darftellenden Geometrie ohne Mehrung auf den II. 
and IV. Kurs zu verteilen fei. Diejfen Anregungen wurde 
denn auch im wefentlichen durch die höchfte Entichließung vom 
30. September 1870 entfprochen, nachdem fchon unter dem 
21. April Boffieren und Modellieren für fafultative £ehrgegen- 
(tände erklärt worden waren. Die Hntegrale fcheiden aus 
dem Lehrplane des IV. Kurfes aus, ftatt analytifcher Geometrie 
wird Fünftig nur als Anwendung der Algebra auf die Geo: 
metrie eine Einleitung in die analytifche Geometrie gegeben, 
wogegen der Betrieb der darftellenden Geometrie auf den 
[V. Kurs ausgedehnt wird. 
Eine nicht unwefentliche Änderung der äußeren Lage 
trat mit dem 1. HZanuar 1872 ein. Die technifchen £ehr: 
anftalten gingen aus dem Reffort des Fk. Staatsminifteriums 
des Handels und der Öffentlichen Arbeiten (von Schlör) in das 
des £ Staatsminifteriums des Innern für Kirchen und Schul 
angelegenheiten (Dr. v. £ ug, Minifterialreferent von 5 eitlmann) 
über. Damit treten fie aus ihrer bisherigen ifolierten Stellung 
in den allgemeinen Schulorganismus des Landes ein. Schon 
anter dem 15. Hanıuar 1872 wurde das Fk, Rektorat zu einem 
Butachten über einen voraeleaten Reformvorichlag aufgefordert.
	        
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