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Gemeinnützige Anstalten. Armenwesen und Wohltätigkeit
Die ab 1. Juli 1911 auf Grund Tarifvertrages beim städtischen Arbeitsamt zentralisierte
Vermittlung für das Maler-, Lackierer-, Anstreicher- und Tünchergewerbe ist im neuen Tarif—
vertrag nicht mehr vorgesehen.
Laut der am 2. Juli 1913 in verschiedenen hiesigen Tageszeitungen erschienenen Be—
kanntmachung der mittelfränkischen Handwerkskammer ist deren schon früher beschlossene Lehr.
stellenvermittlung ins Leben getreten.
Für 1914 ist zu berichten: Der Bezirksverband der Werkvereine von Nürnberg—-Fürth
und Umgebung, Mitglied des Bundes der Deutschen Werkvereine, zeigte mit Schreiben vom
18. Juli 1914 an, daß er im Hause Luitpoldstraße 17 für die Mitglieder der dem Verbande
angeschlossenen Vereine einen völlig unentgeltlichen Arbeitsnachweis eingerichtet habe. Weitere
Bestrebungen, welche der Zentralisierung der Arbeitsvermittlung entgegenwirken, wurden im
Berichtsjahre nicht beobachtet, wenn auch die Bemühungen, die kaufmännische Stellenvermittlung
beim städtischen Arbeitsamte zu zentralisieren, nicht vom Erfolg begleitet waren, wie aus dem
folgenden zu entnehmen ist.
Schon im Jahre 1913 regte der Antrag eines kaufmännischen Verbandes, eine Fach
abteilung für kaufmännische Stellenvermittlung beim Arbeitsamt zu errichten, Verhandlungen
an, die jedoch bald wieder aufgegeben wurden, da sich fast bei allen in Betracht kommenden
Verbänden und Vereinen Widerstand zeigte. Damals sprach der Magistrat aus, daß er
dem Antrag freundlich gegenüberstehe und die Verwirklichung des Vorschlags begrüßt hätte
doch ohne Mitwirkung derjenigen Verbände, welche zur Zeit die kaufmännische Arbeits
vermittlung betreiben, könne die Errichtung einer Fachabteilung nicht auf Erfolg hoffen. Der
Krieg, der gleich beim Ausbruch eine erhebliche Arbeitslosigkeit bei den Kaufleuten zur Folge
hatte, ließ den Gedanken neu erstehen. Die eingeleiteten Verhandlungen und Besprechungen
mit den Beteiligten führten zwar dazu, daß sich noch mancher Verein für die Zentralisierun—
der kaufmännischen Stellenvermittlung beim städtischen Arbeitsamt wenigstens für die Dauer
des Krieges aussprach; aber es gelang doch nicht, alle Vereine von dem großen Nutzen des
allgemeinen Zusammenwirkens zu überzeugen. Nur mit den Vertretern der technischen Ver—
bände und Vereine konnte man sich dahin einigen, daß die Vermittlung dieser Verbände
für die Techniker und technischen Angestellten vom Arbeitsamt übernommen wurde. Die
Verhandlungen mit den kaufmännischen Vereinen wurden jedoch fortgesetzt und weitere Be⸗
sprechungen abgehalten. Schon war man soweit einig, daß sich die Verbände zusammen-
schlossen und unter Mitwirkung des Stadtmagistrats eine Zentralisierung des kaufmämischen
örtlichen Arbeitsmarktes durchführen wollten, da bildete die Raumfrage ein Hindernis. Der
Magistrat beschloß deshalb, die Räume des städtischen Arbeitsamtes zur Verfügung zu
stellen, dann auf weiteres Verlangen die sachlichen Ausgaben zu übernehmen und für den
anzustellenden Geschäftsführer einen Barzuschuß zu leisten; die übrigen Ausgaben sollten die
Vereine im Verhältnis der Zahl ihrer Mitglieder unter sich tragen. Trotz dieses weiten
Entgegenkommens der Stadtgemeinde scheiterten diese Verhandlungen wiederum an dem Ver
halten einiger Vereine. Als dann die nachgenannte Ministerialentschließung vom 26. Gep
tember 1914 ergangen war, welche auch die kaufmännischen Vereine verpflichtete beim städtischen
Arbeitsamt ihre offenen Stellen anzumelden, die sie innerhalb der ersten 2 Tage nach dem Tagt
der Anmeldung nicht besetzen konnten, beschloß der Magistrat, nunmehr auf eigene Kosten
eine Fachabteilung für kaufmännische Stellenvermittlung beim städtischen Arbeitsamt einzu—
richten und als Leiter dieser Abteilung einen Kaufmann anzustellen. Zur Unterstützung der
Fachabteilung sollte ein Ausschuß gebildet werden, der aus Mitgliedern des Magistrates
der Handwerkskammer und derjenigen Vereine bestehen sollte, die zur Mitwirkung beren
wären. Allein auch dieser letzte Versuch scheiterte, da das Gemeindekollegium die hierfür er
forderlichen Mittel nicht bewilligte.