Volltext: Ortspolizeiliche Vorschriften und örtliche Satzungen der Stadt Nürnberg

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565 — 
Viehhof — Viehhofgeleise 
Viehhof, dessen Umgehung bei der 
VLerbringung von Viehstücken in 
den Schlachthhfß262 
Eigentumsrecht an den Streu— 
und Futterresten. 263 
Einbringung von Schweinen und 
Kälbern mittels der Eisen- 
bahn oder von Fuhrwerken 259 
Einführung kranker, gefallener 
und anderer Tiere264 
Einführung und Zutrieb, Aus— 
fuhr und Abtrieb ..2868 
Einstreuung für Rindvieh, Schafe 
und Kälber nach Zahlung der 
Marktgebühr. . 5.260 
Entrichtung der Marktgebühren 261 
Freihaltung der Straßenzüge für 
den Verkehrr.5.267 
Fütterung der Tiere bei Säum— 
nis der Besitzer.. 2698 
Fütterungszeit. .... 268 
Fütterung und Pflege des Viehes 
in demseslben. ....262 
Futtermeister desselben. .. 263 
Gebühren für Fütterung des 
Viehes durch Bedienstete..300 
Gebührenhinterziehungen . .. 268 
Geleise nach demselben. .266 
Haftung der Stadtgemeinde für 
Schäden. ....268 
Handel mit Pferden in demselben 257 
Hinterziehungen oder Verkür— 
zungen der Gebühren.. .. 268 
Marktgebühren beim Übergange 
in eine neue Marktwoche .. 260 
Marktgebühren für abgetriebenes 
und wieder zugetriebenes Vieh 260 
Marktgebühren für die zur AÄb— 
wiegung eingebrachten Tiere.. 260 
Marktgebühren für Einstellung 
von Pferden..72860 
Marktgebühren und Fleischauf⸗ 
ichlag bei der Einbringung aus—⸗ 
wärts geschlachteter Tiere.. 262 
Marktgebühren und Gebühren⸗ 
aufsich.42860 
Marktgebühren in demselben . 298 
Marktverkehr in demselben .. 256 
Melken der Küuhe, Eigentum hin⸗ 
ichtlich der Milch 264 
Notschlachtungen .2868 
Rauchen in den Stallungen und 
Mitbringen von Hunden... 267 
Rückvergütung der Marktgebuh⸗ 
en 305 
Seite 
Seite 
Viehhof, Schrittfahren auf den 
Straßen desselben2267 
Sicherung des Großviehes mit 
Stricken usw. beim Einbringen 
in den Viehhoff..22869 
tierärztliche Aufsicht. .264 
Verabreichung von Mehltrank an 
Kälberr 2860 
Verbot der Entfernung des da— 
selbst bezogenen Futters usp.. 263 
Verbot der Verbringung bereits 
verwendeter Streu in andereStälle 263 
Verbot des Betretens desselben 268 
Verbot d. Handels mit marktmä— 
ßigem Viehe außerhalb desselben 257 
Verbot des Handels vor und nach 
der Marktzetit.. 22857 
Verbot des Mitbringens von 
Futter und Streu.... 263 
Verbot des Viehhandels an Sonn⸗ 
uind Feiertagen. ... .257 
Verbringung des zum Verkaufe 
bestimmten Viehes in denselben 257 
Lerbringung geschlachteter Kälber, 
Schweine und Schafe in denselben 257 
Verkäuflichkeit sämtlichen aufge— 
stellten Viehes.. .. .5. 2858 
Verkaufsplätze, Hallen, Stallungen 
usw. 258 
Verunreinigung der Räume, Stra—⸗ 
ßen und Plätze desselben. .. 267 
Verwechslung von Viehstücken. 268 
Viehtreiber und sonstige Dienst— 
leute.. 5. . 4264 
Vornahme der Einstreuungen, 
Ställereinigung usw. durch Vieh⸗ 
hofbedienstete.. .263 
Vornahme des Fütterns, Tränkens 
usw. durch die Eigentümer ... 263 
Wageinrichtungen in demselben 259 
Waggebühren, Stall- und Futter— 
gelde 42334 
Zeit der Abwiegung, Feststellung 
des Gewichtes und Gebuͤhren 259 
Zutritt der Händler zu demselben 
vor der Marktzeit 2857 
Zutritt von Händlern, welche als 
Aufkäufer bekannt sind. .. 258 
vViehhofgeleisee 265 
Belegen und Verstellen, Über—⸗ 
schresiten und Überfahren der⸗ 
selben. 266 
Entladen und Beladen der Wagen 
während der Ladefristen. . 265 
ffnen und Schließen der Ab—⸗ 
schlußschranken..2866 
Reinigung der Wagen...266 
zalt
	        
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